(ots) -
Schon die großformatige Werbung an sich, die gelegentlich an
Häuserwänden angebracht wird, stört viele Anwohner. Umso heftiger
sind die Proteste, wenn es sich nicht nur um ein Plakat handelt,
sondern um eine LED-Leuchtwand, die auch nachts für Aufsehen sorgt.
Genau das hatte allerdings eine Werbefirma vor. Sie wollte eine
bestehende Plakatwand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten. Das
zuständige Bauamt stellte sich dem entgegen und verweigerte die
Genehmigung. Die Bewohner des benachbarten, weniger als sechs Meter
entfernten Gebäudes würden durch das Flackern des Lichts zu stark
belästigt. Das gehe klar über das hinaus, was ein Nachbar selbst
innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung
hinnehmen müsse. Einen Bezug zur Wohnnutzung sah das Gericht nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr
gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden Gestaltungselement
sprechen.
(VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14)
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