PresseKat - Neues EU-Erbrecht tritt am 17. August 2015 in Kraft

Neues EU-Erbrecht tritt am 17. August 2015 in Kraft

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Neues EU-Erbrecht tritt am 17. August 2015 in Kraft

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Internationales-Erbrecht.html Am 17. August 2015 tritt das neue EU-Erbrecht (Erbrechtsverordnung) in Kraft. Das bringt erhebliche Änderungen für deutsche Erblasser, die ihren Wohnsitz überwiegend im EU-Ausland haben, mit sich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im EU-Ausland haben und dort auch sterben, bringt das neue EU-Erbrecht erhebliche Änderungen mit sich. Bislang gilt für sie das deutsche Erbrecht. Das ändert sich ab August. Dann gelten für das Vererben die Regelungen des jeweiligen Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes überwiegend gelebt hat. Das kann zu Vorteilen aber auch zu erheblichen Nachteilen führen, über die sich Erblasser und Erben frühzeitig informieren sollten, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Wie "Die Welt" berichtet, schätzen Experten, dass es jährlich innerhalb der EU 450.000 Erbschaftsfälle mit Auslandsbezug gibt. Die Zahl belegt, dass die neue Erbrechtsverordnung erhebliche Änderungen mit sich bringen wird. Deutschland ist hiervon stärker betroffen als andere Staaten, in denen schon heute das Erbrecht des Landes maßgeblich ist, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.

Zwar genießen Testamente und Erbverträge auch nach dem 17. August einen Bestandsschutz. Damit der letzte Wille dann aber auch tatsächlich eintritt, sollten sie jetzt noch einmal gründlich geprüft und aktualisiert werden, damit keine Nachteile entstehen. Das gilt besonders für das sog. "Berliner Testament", in dem sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Diese spezielle Regelung wird möglicherweise in einigen Staaten nicht anerkannt werden.

Auch darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die jeweiligen nationalen Regelungen im Erbrecht erheblich von den deutschen unterscheiden können. Das kann die Erbfolge, Erbquoten, Pflichtteile, etc. betreffen. Daher sollten deutsche Bürger, die ihren Wohnsitz überwiegend im EU-Ausland haben, sich genau Gedanken machen, wie sie ihren Nachlass regeln möchten. Dazu können sie sich an im nationalen und internationalen Erbrecht versierte Rechtsanwälte wenden.





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Datum: 24.03.2015 - 09:40 Uhr
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