WAZ: Eine Klagewelle muss nicht sein. Kommentar von Ulf Meinke zu Thyssen-Krupp
(ots) - Aus gutem Grund können Unternehmen, in denen das
Geld knapp ist, auf die Erhöhung von Betriebsrenten verzichten.
Schließlich darf es nicht sein, dass die Arbeitsplätze der aktiven
Beschäftigten durch Ausschüttungen an die ehemaligen Kollegen
gefährdet werden. Doch manche Unternehmen haben es auch an anderer
Stelle übertrieben und immer nur dann die Betriebsrenten erhöht, wenn
sie verklagt worden sind - nach dem nüchternen Kalkül, dass die
Kosten für juristische Beratung allemal niedriger ausfallen als
absehbare Aufwendungen für eine flächendeckende Anhebung der
betrieblichen Renten. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Unternehmen
wie Thyssen-Krupp eine solche Verklag-mich-doch-Taktik in die Tat
umsetzen wird, auch wenn nun schon seit einiger Zeit ein Streit mit
Betriebsrentnern schwelt. Dass Thyssen-Krupp die Einschätzungen des
Bundesarbeitsgerichts abwartet, ist allzu verständlich. Aber wenn die
Urteile auf dem Tisch liegen und Nachzahlungen nahelegen, sollte es
der Konzern nicht auf eine Klagewelle ankommen lassen. Dann gilt es,
eine Lösung zu suchen, die auch jene Betriebsrentner zufrieden
stellt, die nicht unbedingt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor
Gericht ziehen möchten.
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Datum: 16.03.2015 - 19:23 Uhr
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