PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Gastro-Ampel

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Gastro-Ampel

ID: 1186115

(ots) - Schlappe für den grünen NRW-Umweltminister
Johannes Remmel: Die in Bielefeld und Duisburg testweise eingeführte
Gastro-Ampel ist laut Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtlich
unsauber. Nun ist das nur ein erstes und noch nicht rechtskräftiges
Urteil, doch es legt die Schwachstellen offen. Bei der Bewertung geht
es gar nicht nur um Hygiene, sondern auch um die Einhaltung
bautechnischer und bürokratischer Vorschriften. So eindeutig, wie es
das grüne, gelbe oder rote Signet suggeriert, ist die Bewertung also
gar nicht. Will der Minister das Projekt noch retten, muss er hier
nachbessern. Aus der Bewertung muss klipp und klar hervorgehen,
welche Gründe jeweils ausschlaggebend sind. Nur unwidersprochene
Bewertungen zu veröffentlichen, wie es das Gericht als Ausweg
offengelassen hat, ist keine Lösung: Dann blieben die Schmuddelküchen
unerkannt. Am einfachsten wäre es, die Bundesregierung würde eine
eindeutige Regelung im Verbraucherinformationsgesetz treffen. Dann
wäre der Bund allerdings auch in der Haftung bei Schadenersatzklagen.
Dazu fehlt in Berlin offenbar der Mut.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Griechenland Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kopftuch-Urteil
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.03.2015 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1186115
Anzahl Zeichen: 1350

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Gastro-Ampel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt