WAZ: Ein Gesetz - zweierlei Maß. Kommentar von Sven Frohwein zur WLAN-Novelle
(ots) - Nur die wenigsten Café- und Restaurant-Betreiber
haben sich das bislang getraut: ein eigenes Drahtlos-Netzwerk für die
Gäste einzurichten, in das man sich ohne viel Aufhebens einloggen
kann. Die Angst war einfach zu groß vor Kunden, die Dinge
herunterladen, die beispielsweise gegen das Urheberrecht verstoßen.
Rechtlich irgendwo zwischen Netzbetreiber und Privatperson
angesiedelt, bewegten sich die Wirte in einer Grauzone - und waren
vor Gericht in Gottes Hand. Die Novelle des Gesetzes soll jetzt für
Rechtssicherheit sorgen - und die Betreiber vor den Ansprüchen
Dritter schützen. Das gilt ab sofort für gewerbliche WLAN-Anbieter.
Offen bleibt die Rolle von Privatleuten, die zu Hause ihr Netz für
Dritte öffnen. Nimmt man das Regelwerk ernst, sind sie künftig
verpflichtet, ein Gästebuch zu führen, um bei Verstößen Schuldige
benennen zu können. Die Ungleichbehandlung Gewerblicher und Privater
ist ein Unding. Entweder man bleibt bei der "Störerhaftung", wonach
alle Betreiber in der Pflicht sind, oder man schafft sie komplett ab.
Zweierlei Maß kann auch nicht im Interesse der Bundesregierung und
ihrer hehren Breitband-Ausbauziele sein.
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Datum: 12.03.2015 - 19:22 Uhr
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