PresseKat - Steigende Bauschadenkosten und mangelnde Rechtssicherheit für private Bauherren / Pressemitteilung

Steigende Bauschadenkosten und mangelnde Rechtssicherheit für private Bauherren / Pressemitteilung des Bauherren-Schutzbund e.V.

ID: 1185358

(ots) - Neue Gemeinschaftsstudie von Bauherren-Schutzbund
e.V., AIA AG und Institut für Bauforschung e.V.

Die aktuelle "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und
Bauschadenkosten" zeigt:

- die Verdoppelung der Anzahl der Versicherungsschäden im Zeitraum
von 2009 -2013 ist ein Spiegelbild der dramatischen Entwicklung der
Bauschäden im Wohnungsbau
- die durchschnittlichen Bauschadenskosten haben sich von 33.000 Euro
im Jahr 2002 auf 67.000 Euro im Jahr 2013 erhöht
- die analysierten 4.837 Bauschäden repräsentieren eine
Gesamtschadenssumme von 215 Millionen Euro
- die durchschnittlichen Streitwerte von 42.000 Euro bei
Baurechtsstreitigkeiten dokumentieren das hohe Prozesskostenrisiko
für private Bauherren

Grundlage des Forschungsberichtes bildet die Auswertung von 4.837
Berufshaftpflichtschäden - und damit eine sehr große bundesweite
Datenbasis zur Analyse von Schadensfällen im Baubereich. Bei einer im
Wesentlichen gleichbleibenden Berechnungsbasis der Anzahl von
Versicherungsnehmern der AIA AG zeigt sich, dass die Zahl der
Bauschäden und die durchschnittlichen Bauschadenkosten stark
gestiegen sind. 22% der Bauschäden treten während der Bauzeit auf und
insgesamt 54% im ersten bis dritten Jahr in der Gewährleistungsfrist.
Die Ergebnisse der Studie zur prozentualen Verteilung der
Schadenbilder stimmen tendenziell mit den Ergebnissen der
Untersuchung des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover
"Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern -
Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen der Bauherrenberater
des BSB" überein.

Starker Anstieg der Bauschäden

Angesichts der Komplexität des Bauprozesses gibt es einen starken
Anstieg bei Bauschäden mit Auswirkungen auf mehrere Bauteile. Neben
den schon seit vielen Jahren bestehenden typischen Schadenbildern bei




der Gebäudeabdichtung, beim Brand- und Schallschutz und der
Luftdichtheit der Gebäudehülle sind besonders hohe Steigerungsraten
im Bereich der Wärmedämmung und der Haustechnik zu verzeichnen. Die
Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen verweist darauf, dass
Baumängel - wenn nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt - später zu
Bauschäden führen, deren Beseitigungskosten die
Mängelbeseitigungskosten um ein Vielfaches übersteigen. Dabei sind
laut einer gemeinsamen Untersuchung des Instituts für Bauforschung
e.V. und des BSB wesentliche Ursachen für Mängel 21% Planungsfehler,
25% Bauleitungsfehler, 45% Fehler in der Bauausführung, 6%
Materialfehler und 3% unvorhersehbare Einflüsse. Bauschäden
verringern durch baubegleitende Qualitätskontrollen Seit 20 Jahren
bietet der Verein privaten Bauherren, Immobilienerwerbern und
Wohneigentümern bundesweit unabhängige bautechnische und
baurechtliche Beratung und Betreuung durch ein Netzwerk unabhängiger
Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB an.

Laut einer aktuellen Mitgliederbefragung des BSB vereinbaren 82%
der Vereinsmitglieder eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Das
Spektrum der Qualitätskontrollen reicht von der baubegleitenden
Beratung und Betreuung, der Kontrolle der Qualität der Ausführung der
Bauleistungen, der Dokumentation der Baustellenkontrollen, des
Bautenstandes und der festgestellten Mängel, bis zur fachtechnischen
Unterstützung bei der Bauabnahme.

Dennoch zeigen die anhaltend hohe Zahl der Baumängel sowie der
starke Anstieg der Bauschäden und Bauschadenkosten, dass aus
Verbrauchersicht dringend weiterer Handlungsbedarf zur Durchsetzung
des vertraglichen Anspruches auf fachgerechte und mängelfreie
Ausführung der Bauleistungen besteht. Deshalb beteiligt sich der BSB
aktiv am Dialog um hohe Bauqualität mit allen am Bau Beteiligten.

Mangelnde Rechtssicherheit für private Bauherren

Die Studie "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der
Bauschadenkosten" und Umfragen des Bauherren-Schutzbundes
verdeutlichen zugleich die bestehende große Rechtsunsicherheit, das
steigende Prozesskostenrisiko für private Bauherren und das hohe
Konfliktpotenzial am Bau. Zahlreiche Bauverträge enthalten
Fallstricke - wie zum Beispiel fehlende Sicherheitsleistungen,
unausgewogene Zahlungspläne, unvollständige Bau- und
Leistungsbeschreibungen und fehlende Regelungen zur Bauzeit - sowie
verbraucherfeindliche Vertragsklauseln. Eine Auswertung des BSB von
1.800 anwaltlichen Mandaten mit Verbrauchern zeigt, dass mit mehr
als 50% Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer an
Konflikten beteiligt sind - Architekten mit 14%, Einzelgewerke mit
17%, Sonderfachleute mit fast 9% und Versicherungen mit 7%.

Ausbau des Verbraucherschutzes dringend notwendig

Weil es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen zum
Verbraucherschutz bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen fehlt,
wachsen das Konfliktpotenzial am Bau und die rechtlichen Risiken für
private Bauherren und Erwerber. "Der Bauherren-Schutzbund unterstützt
deshalb die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Ausbau des
Verbraucherschutzes für private Bauherren und besonders zur Stärkung
der Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht", so Peter Mauel, 1.
Vorsitzender des BSB. Im Kern geht es aus Verbrauchersicht um
gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Widerrufsrechts bei
Bauverträgen, um Sicherheitsleistungen für Verbraucher, um eine
gesetzliche Leistungsbeschreibungspflicht für Unternehmer, um
Festlegungen zur Bauzeit sowie zur Übergabe von Planungsunterlagen
und technischer Nachweise. "Mängelfreies Bauen und Sicherheit für
private Bauherren im Alt- und Neubau, für Immobilienerwerber und
Wohneigentümer ist und bleibt ein wichtiges Anliegen des BSB",
bekräftigt Peter Mauel.

Der Forschungsbericht "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und
Bauschadenkosten" steht kostenlos auf unserer Homepage als Download
zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de Quelle:
Bauherren-Schutzbund e.V. Einzugsgebiet: Deutschland Datum:
12.03.2015



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Claudia Metzke
Presse- und Medienreferentin
Tel. 030-91536108
Fax 030-31507211
E-Mail: presse(at)bsb-ev.de


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Datum: 12.03.2015 - 12:25 Uhr
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