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Regelmäßig gewartete Rauchmelder retten Leben / Freitag, der 13. März ist Rauchmeldertag / Kampagne "Rauchmelder retten Leben" informiert bundesweit. (FOTO)

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(ots) -
Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die
Kampagne "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren weisen die
Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der
Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt
erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes
stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein
Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen
ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten
ihr Leben retten können.

"Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn
beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark
verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend
notwendig", erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. "Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht
nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher
gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der
beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für
Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen
verfügt", empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob
die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die
Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein
Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig
einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die
Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die
Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer
ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert
werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum





In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der
Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob
der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in
den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme
bildet Mecklenburg- Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf,
Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die
selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und
mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten
installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-
Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die
Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den
kommenden Jahren nachzurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben
die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: "Freitag
der 13. könnte Ihr Glückstag sein". Der nächste Rauchmeldertag findet
am 13. November 2015 statt.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur
Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de

Honorarfreie Pressefotos unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/presse/fotos

Über "Rauchmelder retten Leben":

Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt seit dem Jahr 2000
die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben". Das erklärte Ziel
des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit
Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände
wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur
Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und
Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention
einen eigenen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist
die Agentur eobiont GmbH, die die Kampagne betreut und als
Ansprechpartner zur Verfügung steht.



Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de


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Datum: 12.03.2015 - 09:10 Uhr
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