(ots) - Verbesserungen erhöhen Akzeptanz für TTIP und CETA
   Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion zu den transatlantischen 
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) hat sich auf
ihren letzten Sitzungen intensiv mit dem Thema 
Schiedsgerichtsverfahren beschäftigt. Hierzu erklären der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und 
Leiter der Arbeitsgruppe TTIP der Fraktion, Michael Fuchs, sowie der 
zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:
   Michael Fuchs: "Wir begrüßen die Vorschläge zur Verbesserung von 
Schiedsgerichtsverfahren in den Freihandels- und 
Investitionsschutzabkommen. Für die Ideen spricht, dass sie 
inzwischen selbst im Bundeswirtschaftsministerium für einen 
Denkanstoß gesorgt haben."
   Heribert Hirte: "Es ist unwahrscheinlich, dass sich die 
transatlantischen Verhandlungspartner auf ein Abkommen ohne 
Schiedsklausel einlassen. Pauschale Ablehnung von 
Investitionsschutzabkommen hilft uns deshalb nicht weiter. 
Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, ob die Auswahl und 
Bestellung von Schiedsrichtern durch den Deutschen Bundestag 
entschieden werden kann. Dann können wir hier darüber diskutieren, 
wer dafür geeignet ist und ob der oder die unabhängig ist."
   Weiter regen Michael Fuchs und Heribert Hirte an, 
Investor-Staat-Schiedsverfahren stärker mit nationalen Gerichten zu 
verzahnen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu garantieren.
   Heribert Hirte: "Es geht hier um die Frage, ob nicht der 
Bundesgerichtshof Anfragen von Schiedsgerichten entgegennehmen kann. 
Das darf er bisher nicht. Das Gleiche gilt für den Europäischen 
Gerichtshof. Auch er darf Anfragen von Schiedsgerichten bisher nicht 
beantworten. Mit dieser Möglichkeit könnte das Schiedsgericht aber 
die in einem Gutachten ausgeführte Rechtsauslegung des BGH bzw. EuGH 
auch bei seinen Schiedssprüchen berücksichtigen. Wir sollten die 
Kosten für Schiedsverfahren mit Blick auf kleine und mittelständische
Unternehmen auf das Niveau bei nationalen Gerichten senken."
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