PresseKat - Neckermann Neue Energien AG zu den Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes

Neckermann Neue Energien AG zu den Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes

ID: 1180452

Investitionssicherheit für Energie-Projekte bis Jahresende gegeben

(firmenpresse) - Berlin, 03. März 2015. Dem Schutz der Anleger dienen soll das Kleinanlegerschutzgesetz. Es dürfte nach dem Willen der Regierung wohl noch in diesem Jahr Gesetzeskraft erlangen. Hierin wird den Anbietern von bestimmten Kapitalanlageprodukten unter anderem auferlegt, was sie im Sinne des Anlegerschutzes künftig zu tun und zu unterlassen haben. Der Gesetzgeber schließt mit diesem Entwurf noch bestehende Lücken in der allgemeinen Regulierung von Anlageprodukten und will durch die „Gleichstellung“ auch eine bessere Vergleichbarkeit schaffen. In weiten Teilen liest sich der Gesetzesvorschlag dabei wie ein Verhaltenskodex. Beispielweise wenn der Verzicht einer breitflächigen Bewerbung gefordert wird, da hierdurch auch falsche Zielgruppen angesprochen werden könnten. Er beschreibt aber auch, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Transparenz fordert, beispielsweise um schneller gegensteuern zu können.

Bislang gehörten danach Anlagen wie partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen zu den gestattungsfreien Produkten, die Vermittler mit allgemeiner Gewerbelizenz anbieten konnten. Diese sind spätestens ab dem 1. Januar 2016 BaFin-gestattungspflichtig und dürfen ab dann nur noch mit einer Zulassung als § 34f-Vermittler angeboten werden. So jedenfalls sieht es der noch nicht verabschiedete Gesetzesentwurf vor.

„Diese Entwicklung war absehbar und ist folgerichtig, zumal in Deutschland immer mehr auch europäisches Verbraucherschutzrecht eine Rolle spielt“, so Andreas Brandl, Vorstand der Neckermann Neue Energien AG, die einen Teil ihrer Engagements auch über den Kapitalmarkt refinanziert. Wichtig ist dem Vorstand dabei, dass Augenmaß bewiesen wurde: Danach dürfen beispielsweise qualifizierte Nachrangdarlehen noch bis zum Ende des Jahres vertrieben werden, wenn deren Markteintritt und Platzierungsbeginn vor dem 30. Juni 2015 liegt. „In der Tat betrifft dies unsere gesamte Produktpalette“, so Brandl. Das Unternehmen hat die Auslegung dieses Gesetzesentwurfs durch namhafte Anwälte prüfen lassen. Eine Veränderung zum Nachteil ist kaum zu erwarten, da der Gesetzgeber offensichtlich Investitionssicherheit geben möchte. Und das ist auch gut so. „Viele Unternehmen sind im Vertrauen auf die Rechtsprechung Investitionen eingegangen, deren Verpflichtungen sie nun auch einhalten müssen“, so der Neckermann Neue Energien-Vorstand.






Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Neckermann Neue Energien AG versteht sich als voll integriertes, international tätiges Erneuerbare-Energien-Unternehmen. Durch eigene Fachleute und ein enges Netzwerk von Experten werden alle Bereiche der Wertschöpfungskette im Bereich der Erneuerbaren Energien abgedeckt. Neckermann Neue Energien AG betreibt die "grünen Kraftwerke" dabei selbst und verkauft den produzierten Strom über eigene Händler.





Leseranfragen:

Neckermann Neue Energien AG
Kronenstr. 72
10117 Berlin
Tel.: 030 20616210
E-Mail: presse(at)neckermann-energien.com
Web: http://www.neckermann-energien.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Immer mehrältere Bundesbürger melden Privatinsolvenz an Clavister vermeldet 91 % Umsatzwachstum in Q4
Bereitgestellt von Benutzer: NeckermannAG
Datum: 03.03.2015 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1180452
Anzahl Zeichen: 2492

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Neckermann Neue Energien AG
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 20616210

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neckermann Neue Energien AG zu den Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Neckermann Neue Energien AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neckermann Neue Energien AG entwickelt Raumenergie-Generator ...

Berlin, 20. Februar 2015. Die Berliner Neckermann Neue Energien AG hat sich ein großes Ziel gesetzt. Sie möchte nichts weniger als den Energiemarkt revolutionieren. Möglich werden soll dies durch einen vergleichsweise kleinen „Kasten“, der in ...

Grüner Strom mit kirchlichem Segen ...

Berlin, 09.02.2015. Polen hat einen gewaltigen Nachholbedarf, will es bis Ende 2020 die europäischen Klimaschutzziele erreichen. Bislang erfolgt die Stromerzeugung zu 84 Prozent durch Braunkohlekraftwerke, die überwiegend veraltet sind. Dies ist ei ...

Alle Meldungen von Neckermann Neue Energien AG