(ots) - Es klingt schon ein bisschen bizarr, um nicht zu
sagen: unfreiwillig komisch, wenn die SPD-Bundestagsfraktion die
Kostenübernahme für Michael Hartmanns Anwalt mit der Formulierung
begründet, Hartmann habe sich in seiner Funktion als innenpolitischer
Sprecher um Sebastian Edathy "gekümmert". Die Staatsanwaltschaft
prüft einen Strafvereitelungsverdacht.
Das ist ein schwieriger Zusammenhang. Eine rechtliche Grauzone
zeichnet sich da ab. Das ist deshalb von höchster Brisanz, weil
Fraktionsgeld eben Steuergeld ist, dessen regelkonforme Verwendung
akribisch nachgewiesen werden muss. Da kommen auf die SPD nun
womöglich heikle Fragen zu, wie auf jede Partei, die mit dieser
Thematik befasst wird. Wenn jemand als Arbeitnehmer wegen einer
möglicherweise problematischen Job-Ausübung in die Bredouille gerät,
hält ihm der Arbeitgeber keineswegs automatisch mit einem Anwalt den
Rücken frei. Das führt wie von selbst zu der Überlegung, ob es im
Fall Hartmann nicht angemessener wäre, wenn einfach seine private
Rechtsschutzversicherung einspringen würde.
Es muss nicht immer Steuergeld sein. Mit der Kostenübernahme seien
keinerlei Erwartungen an Hartmann verbunden, sagt die SPD. Nun ja.
Das kann stimmen, oder auch nicht. Es bleibt das ungute Gefühl, dass
bislang nur die Spitze eines Eisbergs sichtbar ist. Immer deutlicher
wird dabei ein SPD-interner Grundkonflikt. Der Landespartei wäre es
am liebsten, Hartmann hätte schon kein Mandat mehr. Die Bundespartei
dagegen will, entgegen mancher Lippenbekenntnisse, Gras über die
Sache wachsen lassen, wohl auch, um Oppermann aus dem Schussfeld zu
halten. Im Grunde liegt der Ball nun in Hartmanns Feld.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Werner Wenzel
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online(at)vrm.de