PresseKat - Baumaschinen in geschlossenen Räumen: Abgasgefahr wird unterschätzt (FOTO)

Baumaschinen in geschlossenen Räumen: Abgasgefahr wird unterschätzt (FOTO)

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(ots) -
Abgase durch Verbrennungsmotoren von Baumaschinen in geschlossenen
Räumen, Hallen und tiefen Gräben führen immer wieder zu Vergiftungen
bei Beschäftigten - in manchen Fällen sogar mit Todesfolge. Bei
benzinbetriebenen Maschinen ist Kohlenmonoxid die Ursache. Bei
dieselbetriebenen Maschinen atmen die Beschäftigten Dieselruß ein,
der seit 2012 als krebserzeugend eingestuft ist. "Dabei sind die
rechtlichen Regeln zum Arbeitsschutz eindeutig und Schutzmaßnahmen
sollten unbedingt ergriffen werden", darauf hat Dr. Reinhold Rühl,
Bereichsleiter Gefahrstoffe der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) am 26. Februar 2015 in Frankfurt am Main
hingewiesen.

Allein im Jahr 2013 wurden der BG BAU Fälle von 15 Personen
bekannt, die bei der Arbeit schwere Vergiftungen durch Kohlenmonoxid
(CO) aus benzinbetriebenen Maschinen erlitten haben. Vier Menschen
sind an der Vergiftung gestorben. "Dabei werden in der
berufsgenossenschaftlichen Statistik nicht einmal alle Fälle
erfasst", sagte Rühl. Häufig würden die Symptome ignoriert oder die
Menschen besuchen den Hausarzt. Dieses, zumal Unfälle erst bei der
Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen, wenn die Betreffenden
mindestens drei Tage lang arbeitsunfähig sind.

In schweren Vergiftungsfällen durch das geruchslose CO mit
benzinbetriebenen Maschinen, wie Steinsägen, Estrichglättern,
Trennschleifern oder Motorflex, stellt sich bei der Arbeit in
geschlossenen Räumen erst Übelkeit und Schwindel ein. "Dann müssen
die Betroffenen sofort an die frische Luft gebracht, notärztlich
betreut oder vom Betriebs- oder Notarzt an ein Krankenhaus überwiesen
werden", so Rühl. Höhere Konzentrationen als der vorgeschriebene
Grenzwert von 35 Milligramm pro Kubikmeter Luft können zur
Bewusstlosigkeit und sogar zum Tod führen. Und beim Einsatz zum




Beispiel von benzinbetriebenen Glättmaschinen können die fünffachen
Werte auftreten.

Über hundert Verdachtsfälle auf Lungenkrebs registrierte die BG
BAU 2013 durch Einwirkung von PAK (Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe), wozu laut Statistik auch Abgase aus
Dieselmotoren gezählt werden. Für diese Abgase, beispielsweise von
Baggern, gibt es keine Alarmsignale, etwa durch Schwindelgefühle,
aber sie wirken im Körper chronisch und über viele Jahre. Die
lungengängigen Rußpartikel werden von der Internationalen
Krebsagentur in Lyon (IARC) als krebserzeugend eingestuft. In solchen
Fällen gilt kein Arbeitsplatzgrenzwert, vielmehr müssen die
Unternehmen dafür sorgen, dass die Gefährdung der Beschäftigten nach
dem Stand der Technik so weit wie möglich verringert wird. Die BG BAU
hält indessen einen Anteil von höchstens 0,05 Milligramm pro
Kubikmeter Luft für noch verträglich.

"In beiden Abgasgruppen wird die Gefahr allerdings unterschätzt",
betonte Rühl. Dabei liefern die Betriebsanleitungen der Hersteller
schon erste Anhaltspunkte: Dort wird bei benzin- oder
dieselbetriebenen Maschinen immer gefordert, dass diese nicht in
Hallen und Räumen eingesetzt werden dürfen. Grundsätzlich sind die
Unternehmen verpflichtet, vor Aufnahme der Arbeiten
Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dabei ist zu klären, welchen
Abgasbelastungen die Beschäftigten voraussichtlich ausgesetzt und
welche Maßnahmen erforderlich sind. So sind bei Bauarbeiten in
Räumen, in Gräben oder unter Tage im Fall von Abgasen aus
Dieselmotoren Dieselpartikelfilter einzusetzen. Die Rechtslage nach
der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regel Gefahrstoffe
"Abgase von Dieselmotoren" (TRGS 554) ist eindeutig, dennoch gibt es
auf den Baustellen häufig Probleme.

Einen Grund dafür, warum die Vorschriften oft nicht umgesetzt
werden, sieht Rühl darin, dass in der Praxis nicht immer klar
zwischen Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes getrennt wird: "So
gewährleistet die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, ohne die eine
Baumaschine nicht in Verkehr gebracht werden darf, keineswegs
zwangsläufig einen ausreichenden Schutz der Beschäftigten." Als
mögliche Schutzmaßnahmen könnten bei Benzinmotoren Katalysatoren oder
abgasfreie Antriebe, wie Elektromotoren und bei Dieselmotoren
Dieselpartikelfilter eingesetzt werden.

Darüber hinaus führt die BG BAU Abgasmessungen durch und ist seit
drei Jahren im Gespräch mit Herstellern von Baumaschinen über die
Möglichkeit, Antriebe herzustellen, die weniger schädliche Abgase
produzieren. Inzwischen werden zum Beispiel zum Verdichten von
Erdauffüllungen Akku-Stampfer, Stampfer mit emissionsarmen
Benzinmotoren sowie gasbetriebene Stampfer angeboten. Wie erste
Praxistests in Gräben zeigten, entstehen dabei deutlich weniger
schädliche Abgase. "Eine Liste von empfehlenswerten Maschinen", so
Rühl, "werde die BG BAU noch zum Jahresbeginn 2015 veröffentlichen".

Und um zusätzliche Impulse zu geben, bietet die BG BAU
Arbeitsschutzprämien: Mitgliedsbetriebe erhalten einen Zuschuss von
bis zu 250 Euro, wenn sie einen Katalysator für Estrich- und
Betonglättmaschinen anschaffen und einbauen lassen. Für
Vibrationsplatten und Stampfer mit emissionsarmen Benzinmotoren gibt
es Zuschüsse bis 500 Euro. Näheres erfahren Interessenten unter
www.bgbau.de.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: joachim.foerster(at)bgbau.de


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Datum: 26.02.2015 - 10:00 Uhr
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