(ots) - Das NS-Regime hat die Notsituation jüdischer
Bürger eiskalt ausgenutzt und Eigentum zu schamlos niedrigen Preisen
erworben. Nicht einmal, nicht zweimal - tausendfach. Bei den
Verhandlungen allerdings, die der Staat Preußen 1935 um den
Welfenschatz führte, kann von Zwang keine Rede sein.
Experten sehen das seit Jahr und Tag so: Jemand kauft 82
Kunstwerke für 7,5 Millionen (hier: Reichsmark), veräußert 40 Stücke
und erhält dann für die verbliebenen 42 Werke 4,25 Millionen - wo
will man da Übervorteilung erkennen? Hinzu kommt, dass das
Expertengremium (Limbach-Kommission) auch von den jetzigen Klägern
als Schiedsinstanz angerufen wurde. Gemeinhin pflegt man schiedliche
Entscheidungen zu respektieren - welchen Sinn hätte sonst die
Anrufung?
Auch vergreift sich der Kläger im Ton. Wer den deutschen
Rechtsstaat mit Görings Spießgesellen auf eine Stufe stellt, erweist
der eigenen Sache einen Bärendienst. Oder wie der Volksmund sagt: Wer
schreit, hat Unrecht. Das ganze Umfeld der Affäre - Reizwort:
Raubkunst - ist viel zu heikel, als dass solche Töne angeschlagen
werden dürften.
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