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CFB Fonds Nr. 165: Darlehen in Schweizer Franken belastet

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CFB Fonds Nr. 165: Darlehen in Schweizer Franken belastet

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/CFB-Fonds.html Geschlossene Immobilienfonds wie der CFB Fonds Nr. 165 Alsace Paris mit Darlehen in Schweizer Franken sind von der Freigabe des Wechselkurses betroffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kredite in Schweizer Franken waren einige Jahre wegen des vergleichsweise günstigen Zinssatzes attraktiv. Auch der CFB Fonds 165 Alsace Paris hat daher ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Doch als die Schweizer Notenbank Anfang des Jahres den Wechselkurs zwischen Franken und Euro freigab, hatte das auch Folgen für Fondsgesellschaften mit Krediten in der Schweizer Währung. Ihre Darlehensschuld ist dadurch sprunghaft angestiegen. Das betrifft auch den CFB Fonds Nr. 165.

Denn statt einer Zinsersparnis sind durch die Wechselkursverluste die Schulden gestiegen. Dadurch können Beleihungsgrenzen verletzt werden und der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Leidtragende sind dann auch die Anleger, die um ihr eigesetztes Kapital fürchten müssen. Zumal die Entwicklung des im Jahr 2007 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds ohnehin nicht nach Wunsch verlaufen ist und Ausschüttungen schon seit längerer Zeit ausgeblieben sind. Die aktuellen Entwicklungen könnten die Situation für die Anleger weiter verschärfen.

Betroffene Anleger müssen dieser Negativentwicklung nicht weiter tatenlos zusehen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und ggfs. auch durchsetzen kann. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn geschlossene Immobilienfonds sind nicht das viel gepriesene "Betongold" als das sie oft beworben wurden, sondern auch etlichen Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder eben auch Wechselkursverlusten ausgesetzt. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des eingesetzten Kapitals stehen. Daher hätten sie über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb die Aufklärung aus, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.





Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.

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Datum: 24.02.2015 - 09:35 Uhr
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