(ots) - Die Zeit drängt. Ohne neue Leitungstrassen, die den
Strom dorthin bringen, wo er gebraucht wird, muss die Energiewende
scheitern. Doch die Stromkabel hängen nicht am Himmel und damit
beginnen auch schon die Probleme. Denn die Höchstspannungsleitungen
gehen zu 90 % über Flächen von Land- und Forstwirten, die für den
Wertverlust ihres Eigentums nur nach Minimalsätzen entschädigt
werden.
"Während alle über optische und gesundheitliche Auswirkungen der
Leitungen diskutieren, werden die Interessen der wirklich Betroffenen
von der Politik negiert. Hier muss der Gesetzgeber so schnell wie
möglich nachbessern", fordert Michael Prinz zu Salm-Salm,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.,
anlässlich der Diskussion zur geplanten Novellierung des
Energieleitungsrechts.
Über 60 Meter hohe Stahlmasten und schwingende Leitungsseile (mit
einem Schutzstreifen von 70 m) beeinträchtigen für ewige Zeiten den
Grund und Boden, von dem die Land- und Forstwirtschaft lebt. Die
Nutzung der Flächen wird behindert und ihre Weiterentwicklung
ausgebremst. Eine geringfügige einmalige Abfindung von ca. 50 Cent
pro m² (10-20% des Grundstückverkehrswertes) kann den dauerhaften
Wertverlust des Grundstücks nicht ausgleichen.
Die Netzbetreiber können dagegen vom Trassenbau nur profitieren.
Durch die ihnen eingeräumten Wegerechte fahren sie erhebliche Gewinne
ein. Zudem steht ihnen bei Neuinvestitionen eine gesetzlich
garantierte Rendite von über 9% zu - eine Rendite, von der die Land-
und Forstwirtschaft nur träumen kann.
Salm fordert die Bundesregierung daher zum Handeln auf und
erinnert sie an ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag, den
Grundstückseigentümern faire Entschädigungen für die Einräumung von
Leitungsrechten zukommen zu lassen. "Wir brauchen dringend eine
Anpassung der Entschädigungsgrundsätze, die der Gesetzgeber im
Energiewirtschaftsgesetz nun umgehend regeln sollte."
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände. e.V.
Heidrun Gräfin v. der Schulenburg
Rechtsreferentin
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