PresseKat - Vorschriften: Wortgetreue Umsetzung reicht nicht

Vorschriften: Wortgetreue Umsetzung reicht nicht

ID: 1174189

(PresseBox) - Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die man im Rahmen einer Veranstaltung beachten muss. Wir haben hier die wichtigsten Bundesgesetze, Landesgesetze und Unfallverhütungsvorschriften aufgelistet, hinzukommen noch diverse DIN-Normen und andere Normen. Dabei muss beachtet werden, dass die wortgetreue Umsetzung einer Rechtsnorm nicht einmal ausreicht: Jeder Verantwortliche muss prüfen, ob er ggf. intensivere Maßnahmen treffen muss, weil seine konkrete Veranstaltung eben nicht zu der abstrakten Rechtsnorm passt.
Normen sind immer nur abstrakt formuliert. Da jede Veranstaltung aber ihre individuellen Begebenheiten hat, muss auch geprüft werden, ob eben aufgrund dieser individuellen Begebenheiten mehr bzw. weniger gemacht werden muss.
Vorsichtshalber: Das heißt nicht, dass man einfach so weniger machen muss? die Normen geben grundsätzlich die Mindestanforderungen vor, die ich grundsätzlich nicht unterschreiten darf.
Ein Beispiel:
Aus einer gesetzlichen Vorschrift ergibt sich, dass der Arbeitnehmer bis zu 10 Stunden arbeiten darf. Der Arbeitgeber muss jetzt aber prüfen, ob er seinen Arbeitnehmer dennoch früher nach Hause schickt, weil bspw. die Arbeit zuvor körperlich oder geistig sehr anstrengend war und der Mitarbeiter Müdigkeitserscheinungen zeigt oder sich über Unwohlsein beklagt.
Oder auch:
Eine Auflage der Genehmigungsbehörde gibt 2 Sanitäter und 4 Ordnungskräfte vor. Der Veranstalter muss nun eigenverantwortlich prüfen, ob diese 2 Sanitäter und 4 Ordnungskräfte ausreichend sind oder ob er die Zahl ggf. noch aufstocken muss. Auch die Auflage gibt insoweit immer nur eine Mindestanforderung vor.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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Datum: 17.02.2015 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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