(ots) -
Trotz sinkender Zahlen bei den Arbeitsunfällen "ist jeder Unfall
einer zu viel". Der Schlüssel für eine weitere Senkung der
Arbeitsunfälle liege in der engen Zusammenarbeit zwischen Bund,
Ländern, der Unfallversicherung, den Sozialpartnern und der
Krankenversicherung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das sagte Andrea Nahles,
Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) kürzlich in einem
Interview mit "BG BAU aktuell", dem soeben erschienenen
Unternehmermagazin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU). Ein wichtiges Mittel auch der Prävention sei zudem die Haftung
der Generalunternehmer für Nachunternehmer. Für den wirksamen Einsatz
dieses Instruments "verdient die BG BAU Anerkennung", so Nahles.
"Mit der GDA verfolgen wir eine neue Präventionskultur im
betrieblichen Arbeitsschutz", sagte Nahles. Das Ziel ist ein
abgestimmtes Vorgehen aller für den Arbeitsschutz zuständigen
Behörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und
Überwachung der Betriebe. Mit ihren Instrumenten, wie gemeinsamen
Leitlinien zum planvollen Handeln und einem wirkungsvollen Daten- und
Informationsaustausch, sollen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich verbessert werden.
Präventive Wirkung zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung sowie in diesem Zusammenhang auch zur Unfallverhütung
hat zudem die Haftung der Generalunternehmer für die von ihnen
beauftragten Nachunternehmen. Für viele EU-Länder gilt die
uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit und volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Doch darf darunter nicht die
Arbeitssicherheit leiden. Deren geltende Regeln sind in vollem Umfang
zu beachten. Baustellen werden prinzipiell von Generalunternehmern
eröffnet und Gefahrenlagen dadurch potenziell hervorgerufen.
Von der allgemeinen Aufsichtspflicht sind die Generalunternehmer
auch dann nicht befreit, wenn sie Sicherungspflichten auf Mitarbeiter
übertragen oder Subunternehmen in ihrem Auftrag tätig werden. Wie die
Bundesministerin hervorhob, hat "der Generalunternehmer dafür zu
sorgen, dass der Nachunternehmer seinen
sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Ich weiß
sehr wohl, dass die BG BAU dieses Instrument konsequent und wirksam
einsetzt."
Nachdrücklich betonte Andrea Nahles außerdem, wie wichtig es ist,
psychische Belastungen stärker bei den Gefährdungsbeurteilungen zu
berücksichtigen: "Die Klarstellungen im Arbeitsschutzgesetz lassen
keinen Zweifel mehr daran, dass der Gesundheitsbegriff die psychische
Gesundheit ebenso umfasst wie die physische. Wenn im Moment nur bei
20 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen psychische Belastungen
einfließen, ist das viel zu wenig", sagte sie. Das müsse ins
Bewusstsein der Betriebe gerückt werden. "Arbeitgeber tragen für den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch in diesem Bereich eine
besondere Verantwortung", so Nahles.
Neben den Vorschriften seien allerdings immer auch Initiativen
notwendig, wie das Arbeitsprogramm "Psyche" der GDA oder das vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände (BDA) beschlossene gemeinsame Grundverständnis
zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.
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