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HCI Euroliner II: MS Jork Reliance im Insolvenzverfahren

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HCI Euroliner II: MS Jork Reliance im Insolvenzverfahren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds HCI Euroliner II. Die Schiffsgesellschaften der MS Jork Reliance und MS Jork Ruler befinden sich im Insolvenzverfahren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem sich beide Schiffsgesellschaften, in die der Dachfonds HCI Euroliner II investiert hat, im Insolvenzverfahren befinden, müssen sich die Anleger auf hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes einstellen.

Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Die Handelsschifffahrt befindet sich inzwischen seit einigen Jahren in einer tiefen und immer noch anhaltenden Krise. Die Ursachen sind in aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten zu suchen. Durch diese Krise wurden auch zahlreiche Schiffsfonds und mit ihnen die Anleger schwer getroffen. Etliche Schiffsfonds befinden sich mittlerweile in der Insolvenz und Anleger haben viel Geld verloren.

Allerdings wurden viele Anleger auch falsch beraten. Denn im Zuge einer anlegergerechten Beratung hätten sie auch umfassend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören neben konjunkturellen Einflüssen auch die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit oder ggfs. Wechselkursschwankungen. Da die Anleger mit ihren Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben haben, tragen sie auch das Verlustrisiko, das bis zum Totalverlust des eingesetzten Geldes führen kann. Dennoch wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt und auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. am Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Liegt solch eine Falschberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.





Nach einem aktuellen, wenn auch noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landgerichts München hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz §§ 30, 31 ergibt, aufgeklärt werden müssen.

Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog Kick-Backs, offen legen müssen. Wurden diese Kick-Backs verschwiegen, begründet dies ebenfalls den Schadensersatzanspruch.

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Datum: 09.02.2015 - 09:40 Uhr
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