PresseKat - Deutsche Bauwirtschaft fordert Stop der EU-Richtlinieüber GmbHs mit nur einem Gesellschafter

Deutsche Bauwirtschaft fordert Stop der EU-Richtlinieüber GmbHs mit nur einem Gesellschafter

ID: 1168144

(ots) - "Der Richtlinienentwurf über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 9. April
2014 muss zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden. Denn in
der jetzigen Fassung eröffnet sich ein weiteres Einfallstor für
Scheinselbstständige." So die Forderung der Hauptgeschäftsführer der
beiden deutschen Bauspitzenverbände, nämlich des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, RA Felix Pakleppa, und des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper.

Ziel der Richtlinie ist es, die grenzüberschreitende
Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.
Zu diesem Zweck soll eine Gesellschaft in Form der "Societas Unius
Personae" (SUP) eingeführt werden, welche unter erleichterten
Voraussetzungen auch Tochtergesellschaften im Ausland gründen kann.

Die Förderung grenzüberschreitender Tätigkeiten wird von den
beiden Verbänden zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch muss
gewährleistet sein, dass hierdurch nationale Vorschriften nicht
unterlaufen sowie keine neuen Manipulations- und
Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Und genau dieses ist bei
dem vorgelegten Richtlinienentwurf der Fall.

Denn nach Vorstellung der Kommission soll das gesamte
Eintragungsverfahren für die neu gegründete SUP auf elektronischem
Wege abgewickelt werden, ohne dass der Gründungsgesellschafter vor
einer Behörde im Eintragungsmitgliedstaat erscheinen muss (Art. 14
SUP-RL). Hierfür sollen die Mitgliedstaaten nur abschließend
aufgelistete Dokumente verlangen dürfen. Außerdem dürfen keine über
die Artikel 13 und 14 des Richtlinienvorschlages hinausgehenden
Nachweise zu diesen Informationen gefordert werden. Die
Eintragungsbescheinigung ist dann spätestens drei Arbeitstage nach
Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde




auszustellen.

Damit ist eine sorgfältige Überprüfung des Gründers nicht möglich
und der weiteren Ausbreitung von Scheinselbstständigkeit wird Tür und
Tor geöffnet. Zudem besteht die Gefahr, dass - weil die Identität des
Gründers nicht zweifelsfrei festgestellt werden - in Deutschland
verhängte Bußgelder nicht vollstreckt werden könnten. Und ohne
Sanktionierung haben Kontrollen keinerlei abschreckende Wirkung.

"Daher fordern wir die Kommission auf, diese Richtlinie
zurückzuziehen und komplett zu überarbeiten. Ansonsten werden wir
alles daran setzen, dass die Bundesregierung nicht zustimmt." So die
beiden Hauptgeschäftsführer abschließend.



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heiko.stiepelmann(at)bauindustrie.de, www.bauindustrie.de
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Kronenstraße 55 - 58, 10117 Berlin
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Datum: 03.02.2015 - 11:21 Uhr
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