PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Fluggastdatenspeicherung

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Fluggastdatenspeicherung

ID: 1167156

(ots) - Dass die Innenpolitiker und Fahnder nach den
Anschlägen von Paris wieder ihre Wunschzettel herausholen würden, war
absehbar. Die Erfassung von Fluggastdaten steht da an zweiter Stelle,
nachdem die Vorratsdatenspeicherung nicht machbar ist. Doch diese
gewaltige Sammlung persönlicher Daten muss sich genauso den Kriterien
stellen, die die Juristen des Europäischen Gerichtshofes aufgestellt
haben. Sie stoppten die Erfassung aller Kommunikationsdaten jedes
Bürgers mit der Begründung, dass die Erhebung ohne jede
Differenzierung oder Einschränkung erfolge. Ein Argument, das auf die
Speicherung der Passagier-Informationen genauso zutrifft. Doch die
Kritik an einem weiteren Datenstaubsauger geht noch weiter. Es bleibt
nämlich die Frage nach der Effizienz dieses neuen Systems.

Dass die Anschläge in New York, Madrid, London und Paris nicht
verhindert wurden, lag nicht an fehlenden Informationen, sondern an
schlechter Aufbereitung vorhandener Daten. Oder wie es Kritiker
formulieren: »Wenn man nach einer Nadel im Heuhaufen sucht, ist das
Letzte, was man braucht, mehr Heu.«



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  FZ: Es reicht!
Kommentar der Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Raif Badawi
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2015 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1167156
Anzahl Zeichen: 1354

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Fluggastdatenspeicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt