PresseKat - Geschäftsführer haftet persönlich für Urheberrechtsverletzung

Geschäftsführer haftet persönlich für Urheberrechtsverletzung

ID: 1161729

(PresseBox) - Viele Geschäftsführer und Vorstände vertrauen darauf, dass sie nicht persönlich haften, wenn die Firma rechtswidrig handelt. Das ist aber ein Trugschluss. Die Gerichte nehmen oft auch die Geschäftsführung persönlich in die Haftung. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) für wettbewerbswidrige Handlungen die persönliche Haftung kürzlich nur noch für bestimmte Ausnahmefälle bejaht (Urteil des BGH vom 18.06.2014 mit dem Aktenzeichen I ZR 242/12), aber das ist als Einzelfall zu werten, zumindest soll es sich nur auf das Wettbewerbsrecht beziehen.
Das hat jedenfalls jetzt das Oberlandesgericht in Köln jetzt so gesehen. Ein Geschäftsführer haftet jedenfalls demnach auch der nach geänderten BGH-Rechtsprechung zur Geschäftsführer-Verantwortlichkeit weiterhin für Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich.
Konkret war die Frage zu beantworten, ob die Grundsätze des BGH auch bei Urheberrechtsverletzungen gelten. Es ging um die unerlaubte Verwertung von Bildern im Internet.
Das OLG Köln hat dabei wörtlich entschieden:
?Soweit der Beklagte (...) sich darauf beruft, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden (...), so übersieht er, dass diese Entscheidung die Haftung für Wettbewerbsverstöße betrifft und damit begründet worden ist, die weitergehende Haftung sei früher mit der Störerhaftung begründet worden, die seit einiger Zeit im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet werde (...).
Auf den Bereich des Urheberrechts - in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet wird, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die Verletzung absoluter Rechte in Rede steht (...). lässt sich die Entscheidung daher nicht übertragen."
Das Gericht hat keine Revision zugelassen.
(OLG Köln, Urt. v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 57/14)
Unsere Meinung
Geschäftsführer aufgepasst! Die persönliche Haftung ist nicht vom Tisch. Im Gegenteil muss weiter stets damit gerechnet werden, dass eine unerlaubte Handlung des Unternehmens wegen Organisationsverschuldens oder mangelnder Aufsicht auch persönlich auf die handelnden Personen der Geschäftsführer durchschlägt.




Es sollte aber immer geprüft werden, ob eine solche Durchgriffshaftung wirklich Bestand haben kann. Kommen Sie in diesen Fällen stets auf uns zu. Wir prüfen die Berechtigung der Ansprüche und unterstützen Sie gerne.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Vertrauen Sie Ihren verrückten Ideen ? Startup Wettbewerb Deutsches Tierschutzbüro: Steinzeitmenschen sorgten für Aufsehen vor der
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.01.2015 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1161729
Anzahl Zeichen: 3199

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geschäftsführer haftet persönlich für Urheberrechtsverletzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte