PresseKat - Testament für digitale Daten: Verwaltung von persönlichen Zugangsdaten

Testament für digitale Daten: Verwaltung von persönlichen Zugangsdaten

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Inhouse-Veranstaltung in Paderborn, mit Edgar Künsting von der Künsting AG ein unabhängiges, verbraucherorientiertes und modernes Finanzdienstleister Unternehmen.

(firmenpresse) - „Heute an Morgen denken! - Gilt im Besonderen, wenn man seinen Nachkommen noch einen großen Gefallen respektvoll entgegenbringen möchte – Erbe und Testament: Verfassung der letztwilligen Verfügung“, begrüßt Edgar Künsting, Vorstand der Künsting AG alle zahlreichen Teilnehmer. Rege werden die gestellten Fragen von Edgar Künsting diskutiert: Gibt es was noch hässlicheres als Erbstreitigkeiten? Steht ein jeder in der Verantwortung, die eigenen Erbangelegenheiten rechtzeitig zu regeln, den letzten Willen in Form eines Testamentes oder einem Erbvertrag festzuhalten? Wie trägt man aktiv zum Frieden in der Familie und dem Umfeld bei? Aber was ist mit den digitalen Daten? Unternehmer Edgar Künsting und sein erfahrenes Team stellt sich der Aufgabe, alle verschiedenen, wirtschaftlichen Belange jedes Mandanten differenziert und vernetzt zu betrachten. Die Künsting AG steht den eigenen Zielvorstellungen in allen relevanten, wirtschaftlichen Belangen als kompetenter beratender Partner langfristig zur Seite.

Digitale Zugangsdaten: Wie schützen und vererben?

„Die Verwaltung einer Vielzahl von Zugangsdaten wird immer komplizierter und verlangt nach ständiger Aktualisierung. Im Laufe der Zeit sind besondere Dienste entstanden, bei welchen Zugangsdaten für den Todesfall hinterlegt werden können“, so Edgar Künsting in der Diskussionsrunde zum Handling. Die Erben können sich selbst einloggen und alles Nötige veranlassen. Allerdings besteht die Gefahr, dass mit einem solchen Vorgehen Persönlichkeits- oder Vermögensrechte verletzt werden.

Unternehmer Edgar Künsting erläutert hierzu, dass unterschiedliche Unternehmen wie beispielsweise SecureSafe einen Passwort-Manager anbietet. Dort können vertrauliche Daten sowie Zugangsdaten kostenlos gespeichert und wieder abgerufen werden. Diese Daten können auch «vererbt» werden. Der Kunde erhält einen Aktivierungs-Code, welchen er einem Begünstigten übergeben kann. Mit diesem Code kann der Begünstigte ein Aktivierungsverfahren auslösen. Dieses Verfahren kann nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Handlungsunfähigkeit angewandt werden.





Ein weiterer Anbieter bietet die Hinterlegung von Passwörtern, Informationen und Dokumenten an. Eine vorgegebene Ordnerstruktur sowie Formulare, Vorlagen und eine Checkliste für den Not- und Todesfall werden auch angeboten.

In der Diskussion im Hause der Künsting AG wird die Skepsis vor solchen Diensten bestätigt, die auch in der großen Öffentlichkeit noch groß ist. Die Bitkom empfiehlt hierzu, solche Dienste genau zu prüfen und im Zweifel die Daten besser einem Notar anzuvertrauen.

Willensvollstrecker einsetzen – Streit Vermeidung

Im Normalfall möchte der Erblasser auf keine Fall Streit und Hickhack produzieren, deshalb ist die Überlegung eines Willensvollstreckers in manchen Fällen ein guter Rat. Statt Angehörigen oder Erben kann man Daten auch einem Willensvollstrecker übergeben, führt Edgar Künsting seine Erfahrungen weiter aus. Damit kann man möglicherweise einen Streit unter den Erben verhindern. Eine Art digitale Willensvollstreckung wird von verschiedenen Diensten übernommen, welche Kooperationen mit großen Internet-Anbietern pflegen und auf diese Weise die Wünsche des Erblassers bezüglich seiner digitalen Daten umsetzen können. Es besteht auch die Möglichkeit, dass für die Willensvollstreckung eine Vertrauensperson des Erblassers eingesetzt werden kann.

Kosten und Aufwand der digitalen Datenverwaltung

Die Einstiegsangebote werden von verschiedenen Dienstleistern gratis angeboten und nach oben gibt es bekanntlich keine Grenzen. Edgar Künsting gibt zu bedenken, dass fachlich kompetente Hilfe und Rat bei diesem Thema unbedingt eingeholt und die Angebote genauestens unter die Lupe genommen werden sollten.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1996 ist die Künsting AG - Geldanlage, Finanzierung, Versicherung - erfolgreich am Markt tätig. Edgar Künsting, Gründer und Vorstand der Künsting AG ist seit 1991 in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Die Künsting AG mit Hauptsitz in Paderborn und weiteren Niederlassungen vertreten die Belange und Interessen ihrer Kunden im Großraum Ostwestfalen-Lippe. Die Künsting AG steht für Qualität – Vertrauen – Konstanz und Leistungsbereitschaft. Weitere Informationen unter www.kuensting-ag.de



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Ansprechpartner: Edgar Künsting, Vorstand



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