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Deltoton (ehemals Frankonia): Staatsanwaltschaft ermittelt

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Deltoton (ehemals Frankonia): Staatsanwaltschaft ermittelt

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen das Finanzberatungsunternehmen Deltoton GmbH, ehemals Frankonia, wegen des Verdachts auf Anlagebetrugs. Das gab die Staatsanwaltschaft bekannt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Zuge der Ermittlungen kam es offenbar zu einer groß angelegten Razzia, u.a. am Firmensitz in Dettelbach. Insgesamt 26 Objekte in Bayern und Hessen sollen durchsucht worden sein, berichtet u.a. die "Main-Post". Dabei wurde offenbar umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Fünf Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft.

Ihnen wird vorgeworfen, Kapitalanleger geschädigt zu haben. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen, rund 30.000 Anleger sollen betroffen sein. Die Anleger konnten sich seit den 90er Jahren über atypisch stille Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften beteiligen. Die Gelder sollen aber zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein. Für viele Anleger erwiesen sich die Beteiligungen als verlustreich. Statt Ausschüttungen zu erhalten, wurden sie am Ende der Laufzeit sogar aufgefordert, weiteres Geld einzuzahlen.

Verschiedene Medien hatten schon vor längerer Zeit vor den Deltoton (Frankonia)-Produkten gewarnt und sie als risikoreich eingestuft. Über diese Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken im Beratungsgespräch oder in den Verkaufsprospekten verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen.

Grundsätzlich gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Dennoch könnten die staatsanwaltlichen Ermittlungen für die betroffenen Anleger nun eine Möglichkeit sein, den Schaden doch noch abzuwenden und Ansprüche gegen die Beschuldigten geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.





Auch wenn bisher erst ein Verdacht auf Anlagebetrug besteht, sollte mit rechtlichen Schritten nicht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gewartet werden. Sollten Vermögenswerte vorhanden sein, empfiehlt es sich vielmehr, sich frühzeitig den Zugriff durch entsprechende rechtliche Maßnahmen zu sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass trotz gerechtfertigter Ansprüche kein Vermögen mehr vorhanden ist, um diese zu bedienen.

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Datum: 09.01.2015 - 08:40 Uhr
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