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MS Deutschland: AG Eutin eröffnet Insolvenzverfahren

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MS Deutschland: AG Eutin eröffnet Insolvenzverfahren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Das Insolvenzverfahren über die MS Deutschland Beteiligungs GmbH wurde am 1. Januar 2015 am Amtsgericht Eutin eröffnet. Die erste Gläubigerversammlung findet am 20. Februar 2015 statt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die aktuellen Verbindlichkeiten für die MS Deutschland sollen bei rund 60 Millionen Euro liegen. Dazu zählt auch die Unternehmensanleihe mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro. Die Gläubiger werden nun offiziell angeschrieben, um ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 20. Februar im AG Eutin statt.

Nach derzeitigem Stand ist noch völlig offen mit welcher Insolvenzquote die Anleihegläubiger rechnen können. Sie müssen sich aber wahrscheinlich auf finanzielle Verluste einstellen. Daher sollten sie sich nicht nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren verlassen, da auch nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Parallel zum Insolvenzverfahren können die betroffenen Anleihegläubiger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein. Wie inzwischen bekannt wurde, belegen zwei Gutachten, dass die Anleihe nicht wie angenommen durch die MS Deutschland besichert war. Für die Anleger könnte aber gerade diese Besicherung der Anleihe ein ausschlaggebendes Argument für ihre Beteiligung gewesen sein. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass dieses Bild verzerrt wird und der Anleger sich quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden hat. Liegen Prospektfehler vor, kann daher Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.





Darüber hinaus hätten die Anleger auch im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. Fand diese Aufklärung nicht statt, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Datum: 05.01.2015 - 09:50 Uhr
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