PresseKat - Der neue Bußgeldkatalog: Das ändert sich ab Januar 2015

Der neue Bußgeldkatalog: Das ändert sich ab Januar 2015

ID: 1155804

(ots) -
- Bußgeldkatalog 2015 für PKW-, LKW- und Radfahrer ist jetzt als
kostenloser Download verfügbar (PDF-Format)

- 1. Januar 2015: Online-Zulassung von Fahrzeugen wird möglich -
jedoch mit Einschränkungen

- Auch 01. Januar 2015: Autofahrer können bei einem Umzug ihr
altes Kennzeichen mitnehmen, die Kfz-Ummeldung ist dennoch
Pflicht - sonst droht ein Bußgeld

- 01. Oktober 2015: Alle neu typgenehmigten Fahrzeuge müssen über
das automatische Notrufsystem eCall verfügen


Das neue Jahr steht vor der Tür und mit ihm auch zahlreiche
Änderungen für Autofahrer. Denn nach der Punktereform 2014 treten
nächstes Jahr weitere Gesetze in Kraft, die maßgeblich zur Erneuerung
des Verkehrsrechts beitragen. Die wichtigsten Bußgelder 2015 für
PKW-, LKW- und Radfahrer hat der Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. (VFBV) schon jetzt in einem übersichtlichen PDF
zusammengestellt, das zum kostenlosen Download auf
www.bussgeldkatalog.org/pdf bereit steht.

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen übers Internet

Ab dem 01. Januar 2015 können Autofahrer ihr Fahrzeug online
abmelden: entweder über das Zentrale Zulassungsportal beim
Kraftfahrtbundesamt oder über die einzelnen Zulassungswebseiten der
Bundesländer. Die Online-Abmeldung von Fahrzeugen ist der erste
Schritt auf dem Weg zur vollständig internetbasierten
Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Die Online-Zulassung von Kfz ist im Januar
2015 aber noch nicht möglich. Außerdem werden auch nicht alle
Autofahrer die Möglichkeit haben, ihr Kfz online abzumelden. "Nur
Halter von Fahrzeugen, die bereits den neuen Personalausweis
besitzen, können die internetbasierte Fahrzeugabmeldung nutzen. Alle
anderen müssen für die Abmeldung ihres Fahrzeugs weiterhin die
jeweiligen Zulassungsstellen der Länder aufsuchen", erklärt Mathias




Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe
Verkehrspolitik (www.bussgeldkatalog.org).

Von Berlin nach München ohne Kennzeichenwechsel

Autofahrer, die im nächsten Jahr umziehen, sind ebenfalls ab dem
01. Januar 2015 nicht mehr verpflichtet, ihre Kennzeichen zu
wechseln, sondern können ihre alten Kennzeichen einfach mitnehmen.
"Wer zum Beispiel von Berlin nach München umzieht, darf sein
Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen 'B' behalten. Dennoch muss
das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts umgemeldet
werden, damit die Kfz-Steuer später der richtigen Gemeinde zugeführt
werden kann", so Mathias Voigt. Wer diese Ummeldung versäumt,
riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Notruf in 45 Sekunden

Im Herbst 2015 wird in Deutschland das automatische Notrufsystem
eCall (emergency call) eingeführt. Alle Autohersteller, die ab dem
01. Oktober 2015 eine Erlaubnis zur Herstellung eines neuen Fahrzeugs
in Deutschland bekommen wollen, sind verpflichtet das eCall-System in
ihren Kfz einzubauen. Im Falle eines Unfalls soll eCall innerhalb von
25 bis 45 Sekunden automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale
herstellen. Dadurch könnten Rettungskräfte verletzten Autofahrern
deutlich schneller helfen.

Informationen über weitere Neuerungen 2015 wie beispielsweise das
Elektromobilitätsgesetz ab 01. Februar 2015 und der Ausweitung der
LKW-Mautpflicht ab 01. Juli 2015 hat der VFBV e.V. auf der
Internetseite www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht zusammengestellt.

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.



Weitere Informationen:

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), E-Mail:
presse(at)bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org


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Datum: 30.12.2014 - 11:00 Uhr
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Auto & Verkehr



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