(ots) - Der DGB pocht auf weitere gesetzliche
Maßnahmen zur Regulierung des Arbeitsmarktes. "Zur Bekämpfung des
Niedriglohnsektors brauchen wir rasch wirksame Regelungen gegen den
Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen", sagte DGB-Chef Reiner
Hoffmann der "Saarbrücker Zeitung" (Monatag-Ausgabe).
Wenn der Anteil der Leiharbeiter in Unternehmen bis zu 20 Prozent
betrage, dann habe das nichts mit Flexibilität und dem Abarbeiten von
Auftragsspitzen zu tun, meinte Hoffmann. "Es gibt tarifvertragliche
Vereinbarungen, dass der Anteil der Leiharbeit in einem Betrieb nicht
mehr als vier Prozent ausmachen darf und Leiharbeitsverhältnisse nach
einer gewissen Zeit in normale Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln
sind. Solche Vorgaben wären auch per Gesetz sinnvoll", sagte der
Gewerkschafter.
Was die Werkvertragsarbeit angehe, so müsse die Regierung
"deutlich definieren", was sie darunter verstehe. "Es gibt Bereiche,
da sind Werkvertragsarbeiter sinnvoll, zum Beispiel bei der Wartung
komplexer Anlagen, die in größeren zeitlichen Abständen notwendig
sind. Aber bei täglichen, normalen Arbeiten im Betrieb haben
Werkverträge nichts zu suchen", meinte Hoffmann.
Zugleich zeigte sich der DGB-Chef skeptisch, ob der ab 1. Januar
geltende Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich vereinbarungsgemäß
umgesetzt wird. "Wir sehen mit Sorge, dass viele Arbeitgeber alles
versuchen, um den Mindestlohn auszuhebeln", sagte Hoffmann. Die
zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei mit ihren jetzigen
Aufgaben schon überlastet, weil Personal fehle. Auch sehe eine
Verordnung der Regierung vor, dass die Arbeitszeit nicht präzise
erfasst werden müsse. "So wird dem Missbrauch doch Tür und Tor
geöffnet", klagte der DGB-Chef.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230