Mitteldeutsche Zeitung: zum Leihmutter-Urteil
(ots) - Bisher haben die deutschen Gerichte in dieser Frage
uneinheitlich entschieden. Der BGH gibt nun eine liberale Linie vor.
Zwar weiß niemand, wie viele Paare sich heute schon mit Hilfe von
Leihmüttern im Ausland den Kinderwunsch erfüllen. Doch die Zahl wird
nach dem BGH-Urteil deutlich ansteigen. Dabei haben die Richter die
Probleme der Leihmutterschaft nicht übersehen. Es gibt Leihmütter,
die doch ein Verhältnis zu dem ausgetragenen Kind entwickeln und es
deshalb behalten wollen. Und es gibt Auftragseltern, die das
bestellte Kind einfach nicht mitnehmen, zum Beispiel weil es
behindert ist. Deshalb hat der BGH das deutsche Verbot der
Leihmutterschaft nun auch nicht in Frage gestellt. Auch in
Deutschland sollte man überlegen, ob das generelle Verbot der
Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist. Fehlentwicklungen könnte man
auch durch strenge Regeln vermeiden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2014 - 19:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1154348
Anzahl Zeichen: 1090
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Der Skandal um illegal eingelagerte und hochgiftige
Filterstäube in der Grube in Teutschenthal (Saalekreis) weitet sich
aus. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Montag-Ausgabe). Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU ...
Der neue Betreiber der drei Kasinos in Magdeburg,
Halle und Wernigerode, die isrealisch-zypriotische Sybil Group, hat
finanzielle Schwierigkeiten. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Neun Monate nach de ...
Die 3500 niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten Sachsen-Anhalts können 2011 mit deutlich höheren
Honoraren rechnen. Aus dem 500-Millionen-Euro-Topf, den der
Erweiterte Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen
beschlossen hat, fl ...