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Bundesverfassungsgericht kippt Steuerprivilegien für Firmenerben

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Bundesverfassungsgericht kippt Steuerprivilegien für Firmenerben

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember die Steuerprivilegien für Firmenerben gekippt. Sie seien verfassungswidrig. Bis Mitte 2016 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Steuerprivilegien von Firmenerben wurde mit Spannung erwartet. Jetzt ist klar: Die großzügigen steuerlichen Rabatte für Firmenerben verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, da Firmenerben gegenüber Privaterben begünstigt werden. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 ein, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin sind die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar.

Von der bisherigen Regelung können Firmenerben profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der weitgehende Erhalt der Arbeitsplätze und die Fortführung des Unternehmens, können zwischen 85 und 100 Prozent der Erbschaftssteuer gespart werden. Betriebe bis 20 Mitarbeiter genossen sogar ohne den Nachweis des Erhalts der Arbeitsplätze Steuerprivilegien. Zudem sei fraglich, ob die Steuerprivilegien auch größeren Unternehmen gewährt werden dürfen. Deshalb forderten die Karlsruher Richter jetzt Nachbesserungen, räumten aber auch ein, dass der Gesetzgeber bestimmte Gruppen bevorzugen dürfe, wenn es im öffentlichen Interesse ist.

Für zahlreiche Familienunternehmen bedeutet das Urteil, dass sie sich rechtzeitig um die Unternehmensnachfolge kümmern sollten, um weiter von den derzeitigen Steuerprivilegien zu profitieren und das Betriebsvermögen beim Übergang entsprechend schützen zu können. Dazu können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können dafür sorgen, dass die Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht optimal geregelt wird und der Erbe und damit auch der Betrieb nach dem Unternehmensübergang nicht über Gebühr belastet werden.





Bei der Unternehmensnachfolge werden nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch Fragen des Erbrechts und Familienrechts berührt. Daher ist es ratsam, mit einem in den unterschiedlichen Rechtsgebieten kompetenten Team von Rechtsanwälten die Unternehmensnachfolge reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln. Sie können die Unternehmensnachfolge von Anfang an begleiten, ein passendes Konzept ausarbeiten und die Gestaltungsspielräume zum Wohl der Betroffenen ausschöpfen.

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Datum: 18.12.2014 - 08:40 Uhr
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