(ots) - Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu-
und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug
um Zug müssen aber auch die übrigen Wohnungen im Bestand mit diesen
"kleinen Lebensrettern" ausgestattet werden. So bereits in
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein. Zum Jahreswechsel enden die Nachrüstfristen in
Hessen und Baden-Württemberg. Ein Jahr später gilt dies dann auch für
Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Darauf macht der
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.
Der bvbf empfiehlt, Wohnungen in Bestandsbauten unbedingt
frühzeitig mit Rauchmeldern nachzurüsten - auch dort, wo noch
Übergangsfristen gelten, so in Nordrhein-Westfalen, Bayern und
Thüringen. In Berlin und Brandenburg sind Gesetzgebungsverfahren
beabsichtigt. Im Freistaat Sachsen besteht bislang überhaupt keine
Verpflichtung. Doch auch dort ist vorbeugend die Installation von
Rauchmeldern anzuraten. "Die Bundesländer haben inzwischen den Ernst
der Lage erkannt und entsprechende Vorschriften in ihre Bauordnungen
eingefügt oder dieses geplant", so Carsten Wege, Geschäftsführer des
bvbf. "Leider kommen in Deutschland immer noch jedes Jahr rund 400
Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben, die meisten davon durch
giftige Rauchgase. Neben den Brandtoten gibt es jährlich rund 4000
Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro
Brandschäden im Privatbereich."
Brandtote sind Rauchtote
Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden
Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn
ausgeschaltet ist - nicht jedoch das Gehör. Die Rauchmelder warnen
deshalb durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner
rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und
die Feuerwehr verständigen.
Der bvbf rät, generell jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten
In den meisten Bauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und
Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem
Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander
vernetzt werden können, so dass alle Melder gleichzeitig warnen.
Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten
Brandschutz-Fachbetriebe, die neben dem Verkauf hochwertiger
Rauchmelder und Feuerlöscher auch deren fachgerechte Montage und
Wartung übernehmen sowie eine umfassende Beratung zum vorbeugenden
Brandschutz bieten. Die Handwerkerleistungen für den Einbau und
regelmäßige Wartung können übrigens in Teilen steuerlich abgesetzt
werden. Regionale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind neben
vielen nützlichen Tipps beispielsweise unter www.bvbf.de abrufbar.
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
Fax: +49 (0)561-28 86 4-29
E-Mail: info(at)bvbf-brandschutz.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 88 0
E-Mail: presse(at)bvbf-brandschutz.de