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Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

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Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Nach dem Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG, sind auch die Anleger, die in den Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 investiert haben, beunruhigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich sind die Fonds nicht unmittelbar vom Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG betroffen, da sie eigenständige Gesellschaften sind. Dennoch kann die Insolvenz des Mutterkonzerns Auswirkungen auf die Fondsgesellschaften haben, da sie keine Unterstützung mehr erwarten können. Das könnte sich besonders auf die Middle East Health Care Fonds 1 und 2 auswirken, die ohnehin Probleme bereiten.

Beide Immobilienfonds investierten in die medizinische Versorgung in Abu Dhabi. Allerdings verlief der geplante Bau eines großen Klinikums im Sande und die Fonds gerieten in Schwierigkeiten. Die Anleger des MEHC 1 müssen befürchten, dass sich diese Probleme jetzt noch verstärken und finanzielle Verluste drohen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, der auch prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn sollte der Fonds ebenfalls Insolvenz anmelden, kann den Anlegern sogar der Totalverlust des investieren Geldes drohen. Daher ist es ratsam, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

So kann eine fehlerhafte Anlageberatung beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage. Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust enden können. Daher sind Immobilienfonds auch keine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist.





Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Tauchen in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben auf, verzerrt das für den Anleger das Bild von der Kapitalanlage, so dass er die Rendite-Chancen und Risiken eventuell falsch beurteilt. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung verlangt werden.

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