(ots) - Das neue Mindestlohngesetz verpflichtet diejenigen
Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen -
darunter auch das Dachdeckerhandwerk - ab dem 1. Januar 2015 nicht
nur bei den geringfügig Beschäftigten, sondern bei allen
kaufmännischen Angestellten Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten
zu dokumentieren. Im Vorfeld gab es dazu mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales ausführliche Gespräche, um die
Aufzeichnungspflicht für kaufmännische Angestellte zu entschärfen, da
hier wohl kaum von einem Risiko der Unterschreitung des Mindestlohns
ausgegangen werden könne.
BMAS-Entwurf geht völlig an der Praxis vorbei
Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) dazu: "Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales hat nach langen Diskussionen einen
Verordnungsentwurf vorgelegt, der jedoch völlig unzureichend ist und
an der Praxis der Bauwirtschaft völlig vorbeigeht", macht Marx
deutlich und führt aus: "Im Entwurf ist lediglich eine Einschränkung
der Aufzeichnungspflicht für Führungskräfte vorgesehen, deren
regelmäßiges Monatsentgelt mehr als 4.500 Euro brutto beträgt. In
ihrer Begründung erklärt die Bundesarbeitsministerin, nur ein
Schwellenwert in dieser Höhe könne einer Plausibilitätsprüfung
hinsichtlich eines Mindestlohnverstoßes standhalten. Angesichts der
zahlreichen Vorgespräche und der vorgeschlagenen Untergrenze von
2.200 Euro brutto und einem daraus resultierenden Stundenlohn von
12,80 Euro ist dieser Verordnungsentwurf schlichtweg
unverständlich!"
Bauwirtschaft zeigt hohes Engagement gegen Schwarzarbeit
Sowohl der ZVDH als auch weitere betroffene Mitgliedsverbände der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft haben sich in einem Schreiben an die
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und fordern eine
sachgerechte Änderung des Verordnungsentwurfs. Besonders
unverständlich sei es, dass gerade die Branchen, die sich gemeinsam
mit ihren gewerkschaftlichen Tarifpartnern und den Zollbehörden gegen
Schwarzarbeit engagieren, mit bürokratischem Mehraufwand belastet
werden sollen, während andere Branchen von der Aufzeichnungspflicht
verschont blieben.
Bild von ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx zum Download:
http://bit.ly/zvdh-marx
Quelle "ZVDH"
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Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
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