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MBB Clean Energy: Anleger bleiben im Unklaren ? Ansprüche auf Schadensersatz

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MBB Clean Energy: Anleger bleiben im Unklaren?Ansprüche auf Schadensersatz

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Immer noch ist unklar, wie es für die Anleger der MBB Clean Energy Anleihe weitergeht. Um Verlusten vorzubeugen, können die Anleger anwaltlichen Rat einholen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Irritationen hat die Mittelstandsanleihe der MBB Clean Energy AG (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) in den vergangenen Monaten reichlich gesorgt. Die im Mai fällige Zinszahlung fiel aus, die Globalurkunde wurde für ungültig erklärt und auch die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Betrugsverdachts aufgenommen.

Das Unternehmen teilte zwischenzeitlich lediglich mit, dass nötige Reparaturmaßnahmen an der Globalurkunde vorgenommen würden und die Anleihebedingungen im Wesentlichen erhalten blieben. Welche Bedingungen für das Unternehmen wesentlich sind, bleibt unklar. Für die Anleger dürfte unter anderem der Zinskupon von 6,25 Prozent p.a. oder die Laufzeit zu den wesentlichen Bedingungen gehören. Ob hier Änderungen vorgenommen werden sollen, ist nach derzeitigem Stand nicht bekannt.

Für die Anleihe-Zeichner ist die Situation nach wie vor nur schwer durchschaubar. Da ihnen aber auch finanzielle Verluste drohen könnten, können sie sich vorsorglich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die Lage einschätzen kann und ggfs. die notwendigen rechtlichen Schritte einleitet. Dabei sollten auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Außerdem stellt sich die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist, wenn die Globalurkunde ungültig ist. Möglicherweise kann das Geschäft auch komplett rückabgewickelt werden.

Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn zu einem ordnungsgemäßen Beratungsgespräch gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Darüber hinaus können die Prospektangaben überprüft werden. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, um dem Anleger ein falsches Bild von der Kaptalanlage zu vermitteln. Bei Prospektfehlern kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.





Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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Datum: 11.12.2014 - 09:55 Uhr
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