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Degi Global Business: Anteilswert gesunken ? Möglichkeiten der Anleger

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Degi Global Business: Anteilswert gesunken?Möglichkeiten der Anleger

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Degi-Global-Business.html Der Anteilswert des Degi Global Business ist um rund zwei Euro auf 11,94 Euro gesunken. Anleger des in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds können immer noch Schadensersatz geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Grund für den gesunkenen Anteilspreis nennt die Commerzbank AG, die als Depotbank am 1. Juli 2014 die Verwaltung des offenen Immobilienfonds übernommen hat, dass der Wert der Immobilie in Zagreb stark gesunken ist. Nach einer Bewertung durch den unabhängigen Gutachterausschuss ist der Verkehrswert demnach um sieben Millionen Euro auf 4,9 Millionen Euro gesunken. Ausschlaggebend sei die schwierige Situation für Einzelhandelsimmobilien in Zagreb.

Außer dem Einkaufszentrum "King Cross Jankomir" in Zagreb befindet sich nur noch eine weitere Immobilie in Rumänien im Bestand des Fonds. Die übrigen neun Immobilien konnten im Zuge der Abwicklung bereits verkauft werden. Während der Abwicklung erhalten die Anleger in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Dabei sind finanzielle Verluste allerdings nicht auszuschließen.

Allerdings müssen die Anleger die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 sind die Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, sogar gestiegen.

Der BGH stellte fest, dass die vermittelnden Banken über ein wesentliches Merkmal eines offenen Immobilienfonds ungefragt aufklären müssen - das Schließungsrisiko. So wie beim Degi Global Business geschehen, kann das Fondsmanagement die Rücknahme der Anteile aussetzen und den Fonds schließen. Anleger kommen dann nicht mehr an ihr Geld. Das stelle nach Auffassung des BGH ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während ihrer Investitionsphase da. Daher hätten sie über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Unwesentlich sei es dabei, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon absehbar gewesen sei. Banken, die die Anleger über das Schließungsrisiko im Unklaren gelassen haben, sind demnach schadensersatzpflichtig. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.





Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.

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Datum: 05.12.2014 - 10:05 Uhr
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