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Steuerhinterziehung: Finanzausschuss macht Weg für Verschärfung der Selbstanzeige frei

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Steuerhinterziehung: Finanzausschuss macht Weg für Verschärfung der Selbstanzeige frei

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Finanzausschuss hat den Weg für die geplanten Verschärfungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung frei gemacht. Er stimmte dem Gesetzesentwurf am 3. Dezember 2014 zu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine weitere Hürde für die geplante Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist genommen. Der Finanzausschuss stimmte am 3. Dezember 2014 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zu. Voraussichtlich wird das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Dann werden niedrigere Grenzwerte für die strafbefreiende Selbstanzeige gelten. Komplett straffrei kann eine Selbstanzeige dann nur noch wirken, wenn der hinterzogene Betrag nicht mehr als 25.000 Euro beträgt. Bisher liegt diese Grenze bei 50.000 Euro. Künftig werden bei Beträgen über 25.000 Euro hinterzogener Steuern gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Ausdehnung des Berichtigungszeitraums von derzeit fünf auf dann zehn Jahre. Bisher mussten nur bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Angaben der vergangenen zehn Jahre korrigiert werden. Durch die Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre wird es deutlich schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige abzugeben. Möglich ist es natürlich nach wie vor.

Steuersünder, die mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten, sollten nach Möglichkeit umgehend handeln und die Selbstanzeige noch in diesem Jahr stellen. Das ist günstiger und einfacher. Dennoch sollte die Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und damit nicht wirkt, ist groß. Die Konsequenz ist dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können die Folge sein.





Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.

Natürlich bleibt die Möglichkeit mit der Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, auch im kommenden Jahr bestehen. Allerdings wird es dann schwieriger und teurer.

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Datum: 05.12.2014 - 10:00 Uhr
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