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S&K-Skandal: Voraussichtlich wird noch im Dezember Anklage erhoben

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S&K-Skandal: Voraussichtlich wird noch im Dezember Anklage erhoben

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/SK-Gruppe.html Die im Skandal um die S&K-Gruppe inhaftierten Verdächtigen bleiben wegen Fluchtgefahr weiter in Untersuchungshaft. Das gab das OLG Frankfurt bekannt. In Kürze wird voraussichtlich Anklage erhoben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für sechs Beschuldigte im S&K-Skandal wurde die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verlängert, ein weiterer Verdächtiger wurde gegen Zahlung einer Kaution zunächst auf freien Fuß gesetzt. Das gab das ermittelnde Oberlandesgericht Frankfurt jetzt bekannt. Darüber hinaus sei die Anklageerhebung für Mitte Dezember 2014 geplant. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Gegen die S&K-Verantwortlichen ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit Kapitalanlagen sowie der Untreue. Etliche Anleger sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems um ihr Geld gebracht worden sein. Der Schaden soll in Millionenhöhe gehen. In der Folge mussten verschiedene Unternehmen und Fondgesellschaften Insolvenz anmelden. Davon waren unter anderem Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte Nr.2, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co.KG, S&K Investment GmbH & Co.KG, S&K Investment Plan GmbH & Co.KG, Midas Mittelstandsfonds, SHB Immobilienfonds, Asset Trust AG, Vario Produkte, United Investors Emissionshaus oder DCM-Immobilienfonds betroffen.

Die geschädigten Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus verschiedenen Gründen entstanden sein. Ein Ansatzpunkt ist die fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Außerdem können die Verkaufsprospekte geprüft werden. Sollten die Prospektangaben falsch, unvollständig oder auch nur irreführend sein, können ebenfalls Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Da möglicherweise kurze Verjährungsfristen drohen, sollten die betroffenen Anleger umgehend handeln.





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Datum: 05.12.2014 - 09:55 Uhr
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