PresseKat - "Was steckt in meinem Essen?" - Verbraucherinformation der DKV

"Was steckt in meinem Essen?" - Verbraucherinformation der DKV

ID: 1142632

Neue EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung soll für Klarheit sorgen

(firmenpresse) - BSE-Krise, Umetikettierung bereits abgelaufener Ware, Analogkäse, Pferdefleisch in Tiefkühlprodukten: Zahlreiche Lebensmittelskandale haben das Vertrauen der Verbraucher in den letzten Jahren erschüttert. Viele fragen sich: Was steckt wirklich in meinem Essen? Für mehr Klarheit sorgt ab Dezember 2014 die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die einheitlich in allen Mitgliedstaaten der EU gilt. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erläutert, was sich für Verbraucher damit konkret ändert.

Ob an der Käsetheke im Supermarkt, im Restaurant, im bäuerlichen Hofladen oder sogar im Internethandel - überall gilt: Kunden sollen zukünftig genauer über die angebotenen Lebensmittel informiert werden. Für alle Lebensmittelhersteller, vom Großkonzern bis zum kleinen, regionalen Milchverarbeitungsbetrieb, bedeutet das: Ab 13. Dezember 2014 müssen sie sich verbindlich an die Vorschriften der LMIV, auch EU-Verordnung 1169/2011 genannt, halten. Was sich dadurch ändert, fasst DKV Gesundheitsexperte Dr. Wolfgang Reuter zusammen.


Mehr Informationen für Verbraucher

Bereits jetzt finden Verbraucher zahlreiche Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln: Bezeichnung des Lebensmittels, Zutatenverzeichnis unter Angabe der jeweiligen Menge, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Alkoholgehalt und Angaben zum Hersteller. "Zukünftig gehören nun auch Angaben zum Ursprungsland auf die Verpackung - falls Teile der Produktion im Ausland stattfanden", weiß der DKV Gesundheitsexperte. Auch Anweisungen zum Gebrauch eines Lebensmittels findet der Kunde in manchen Fällen. Ausnahmeregelungen von der Informationspflicht bei einigen Pflichtangaben betreffen etwa Produkte, deren Verpackungsoberfläche kleiner als 10 Quadratzentimeter ist, zum Beispiel bestimmte Kaugummis. Generell gilt: Alle verpflichtenden Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle abgedruckt sein. Außerdem ist eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter vorgeschrieben.






Woher kommt das Fleisch?

Seit dem Jahr 2000 besteht für Rindfleisch eine Herkunfts-Kennzeichnungspflicht. Ab Dezember 2014 gilt sie auch für frisches Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelfleisch. Wie lange ein bestimmtes Fleisch- oder Fischprodukt schon in der Tiefkühlung liegt, können Verbraucher ebenfalls nachvollziehen: "Hinweise zum Einfrierdatum finden Kunden künftig bei jedem eingefrorenen Fleischprodukt, bei tiefgekühlten Fleischzubereitungen, wie Lasagne, sowie bei unverarbeiteten Fischereierzeugnissen", weiß der DKV Experte. Und: Bestimmte koffeinhaltige Lebensmittel, wie etwa Energiedrinks, müssen ab sofort mit speziellen Warnhinweisen für Schwangere, Stillende und Kinder ausgestattet sein.


Hinweise für Allergiker verpflichtend

Auch Allergiker können aufatmen: Hilfsstoffe und Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen nun bei verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis optisch gesondert hervorgehoben werden - durch eine andere Schriftart oder Hintergrundfarbe. Das betrifft die 14 Hauptallergene wie Milch, Eier, Schalenfrüchte, glutenhaltiges Getreide, Fisch oder Sellerie. Und: "Auch bei sogenannter "loser Ware" ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe verpflichtend", ergänzt der Gesundheitsexperte der DKV. Wie diese Kennzeichnung erfolgen soll, dürfen die Mitgliedstaaten national regeln. Übrigens: Auch Restaurants müssen künftig auf Allergene hinweisen!


Schutz vor Irreführung: Lebensmittelimitate sind kennzeichnungspflichtig

Kochschinken, der aus zusammengeklebten Stücken besteht, oder Pizzakäse, der gar kein Käse ist: Viele Mogeleien der Lebensmittelbranche waren bislang aus rechtlicher Sicht zwar zulässig, führten Verbraucher jedoch in die Irre. Deshalb soll der unwissentliche Verzehr von Lebensmittelimitaten nun bald der Vergangenheit angehören: "Für Lebensmittelimitate gelten zukünftig spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Der Ersatzstoff muss in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen stehen und mindestens 75 Prozent der Größe der Produktbezeichnung haben", erläutert Dr. Wolfgang Reuter. So erkennen Verbraucher etwa Analogkäse an der Aufschrift "hergestellt aus Pflanzenfett". "Klebeschinken" oder anderes zusammengefügtes Fleisch, das als solches für den Verbraucher nicht zu erkennen ist, muss nun mit dem Zusatz "aus Fleischstücken zusammengefügt" versehen werden. Das gilt übrigens auch für Fisch.


Nährwertangaben ab 2016 verpflichtend

Bisher war es den Herstellern überlassen, ob sie Nährwertangaben auf die Verpackung druckten oder nicht. Diese Wahl lässt ihnen der Gesetzgeber ab 13. Dezember 2016 nicht mehr. "Dann ist die Angabe von Brennwert (Energiegehalt), Fett, Kohlenhydraten, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Eiweiß und Salz in Form einer Nährwerttabelle vorgeschrieben", so Dr. Wolfgang Reuter.

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Kurzfassung:

Welche Angaben auf Lebensmitteln sind ab 13. Dezember 2014 Pflicht?

Checkliste zur neuen, EU-weit einheitlichen Kennzeichnung von Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung


- Angaben zum Ursprungsland (falls Teile der Produktion im Ausland stattfanden)
- Einfrierdatum bei eingefrorenen Fleischprodukten und unverarbeiteten Fischereierzeugnissen
- Seit dem Jahr 2000 besteht für Rindfleisch eine Herkunfts-Kennzeichnungspflicht. Ab Dezember 2014 gilt sie auch für frisches Schaf-, Ziegen, Schweine- und Geflügelfleisch
- Warnhinweise für Schwangere, Stillende und Kinder bei koffeinhaltigen Lebensmitteln
- Angabe und Hervorhebung von Zutaten, die Allergien auslösen können bei verpackten Lebensmitteln (zum Beispiel Milch, Eier, Schalenfrüchte, glutenhaltiges Getreide, Fisch, Sellerie)
- Spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittelimitate: Ersatzstoff muss in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen angegeben werden (zum Beispiel "hergestellt aus Pflanzenfett" für Analogkäse)
- Ab Dezember 2016: Nährwertangaben auf Verpackungen. Das heißt: Angabe von Brennwert (Energiegehalt), Fett, Kohlenhydraten, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Eiweiß und Salz in Form einer Nährwerttabelle

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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Datum: 01.12.2014 - 15:45 Uhr
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