(ots) - Ab 2015 wird es wahrscheinlich schwieriger, eine
strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu stellen.
Daher sollten Betroffene jetzt umgehend handeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für
Steuerhinterzieher ist die Luft in den vergangenen Monaten immer
dünner geworden. Der Ankauf von Steuer-CDs, die verstärkte
Zusammenarbeit der Staaten untereinander und die Bereitschaft von
ehemaligen Steueroasen zu kooperieren, verstärken das Risiko, dass
die Steuerhinterziehung entdeckt wird und es zu einer Verurteilung
wegen Steuerhinterziehung kommt. Hinzu kommt, dass die Regeln für die
Selbstanzeige ab dem 1. Januar 2015 voraussichtlich deutlich
verschärft werden. Das alles zeigte Wirkung und führte in diesem Jahr
zu einem kontinuierlichen Anstieg der Selbstanzeigen.
Wer noch eine Selbstanzeige nach dem derzeit geltenden Recht
stellen möchte, sollte die letzten Wochen des Jahres dazu nutzen und
umgehend handeln. Allerdings sollte eine Selbstanzeige nicht hektisch
im Alleingang zusammen geschustert und auch nicht mit Hilfe
vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass die
Selbstanzege dann unvollständig ist und damit nicht wirkt, ist groß.
Die sicherere Varinate ist, sich an im Steuerrecht erfahrene
Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können die
Selbstanzeige so verfassen, dass sie alle Maßgaben erfüllt und eine
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch ist. Das ist auch
noch in diesem Jahr möglich.
Es gibt mehrere gute Gründe die Selbstanzeige noch in diesem Jahr
zu stellen: Denn ab 2015 wird es wahrscheinlich deutlich teurer. Kann
die Selbstanzeige bislang noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von
50.000 Euro komplett strafbefereiend wirken, so sinkt diese Grenze im
kommenden Jahr voraussichtlich auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen
werden dann Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben.
Bisher gilt ein pauschaler Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent bei
Beträgen über 50.000 Euro.
Außerdem müssen ab 2015 voraussichtlich die steuerrelevanten Daten
der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Das erschwert die
Vollständigkeit der Selbstanzeige zusätzlich. Bislang ist dies nur
bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nötig.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine
überregionale, steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Steuerrecht
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info(at)grprainer.com
www.grprainer.com