(ots) -
Sparer müssen sich zurzeit mit historisch niedrigen Zinsen
begnügen. Einen kräftigen Aufschlag gibt es aber für alle Bausparer,
die die staatliche Förderung nutzen. Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie
und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis zum 31. Dezember noch in
voller Höhe für das Jahr 2014 gesichert werden, erklärt LBS-Sprecher
Thorsten Berg.
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will,
kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Jeder
förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom
Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008
Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage. Riester-Bausparer unter
25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro extra. Als Eigenleistung müssen
vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden,
maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Einkommensgrenzen gibt
es nicht, aber zusätzlich erhebliche Steuervorteile. Voraussetzung
ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird.
Das ist sogar bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Wird ein
Dauerzulageantrag gestellt, müssen sich Riester-Sparer nicht jedes
Jahr aufs Neue um die Förderung kümmern. Ändern sich die
Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, sollte
allerdings sofort der Anbieter informiert werden.
Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem
Renteneintritt versteuert werden. Doch in der Regel liegt der
Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür
fällt im Wohneigentum die Belastung durch die Miete komplett weg.
Die Wohnungsbauprämie
Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200
Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31.
Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf
einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr
- also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur,
wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also
für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet
wird. Bei unter 25-Jährigen macht der Staat auch hier eine Ausnahme:
"Sie können nach sieben Jahren einmalig frei über das gesamte
Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen", versichert
LBS-Sprecher Thorsten Berg.
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden automatisch einen
WoP-Antrag für das Vorjahr, den sie einfach unterschreiben müssen.
Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend
beantragt werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im
jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent
Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche
Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind
maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das
Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen
darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht
überschreiten.
Wichtige Voraussetzung: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis
31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die
Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss
lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine
entsprechende Bescheinigung beigelegt werden, die Bausparkunden
ebenfalls automatisch erhalten.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de