(ots) - Mitarbeiter sollten Gefahren erkennen und den
Umgang mit Löschgeräten beherrschen
Nicht nur zu Hause, auch am Arbeitsplatz tauchen flackernde
Kerzen, Lichterketten und Adventskränze viele Räume in ein festliches
Licht. Doch was die weihnachtliche Stimmung und das Betriebsklima
fördert, birgt Gefahren. Gesetze und Verordnungen sehen ein Verbot
zwar nicht vor, doch kann sich der Unternehmer auf sein Hausrecht
oder auf betriebsinterne Ordnungen berufen und das Aufstellen von
Kerzen und das Mitbringen von privaten Lichterketten verbieten.
Hierauf weißt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
hin.
Jede Kerzenflamme ist ein offenes Feuer - defekte Lichterketten
führen zu Schwelbränden
Jede noch so romantische Kerzenflamme, ist nichts anderes als ein
offenes Feuer. Unmittelbar über der Flamme entwickeln sich
Temperaturen bis zu 750 Grad Celsius. Diese Hitze kann trockene
Tannenzweige oder anderes brennbares Material in der Umgebung
entzünden und einen Brand verursachen.
Aber auch Lichterketten bergen Gefahren, da Mitarbeiter oft die
zuhause ausrangierten Lichterketten mit ins Büro bringen, die
entweder unsachgemäß gelagert oder deren Ersatzbirnen falsch
ausgewählt wurden. Stärkere Birnen ziehen mehr Energie. Und oftmals
leuchten die Lichterketten den ganzen Tag und werden auch abends
nicht ausgeschaltet. Die Folge: die dünnen Stromkabel überhitzen im
Dauerbetrieb und können einen Schwelbrand auslösen. Dieses gilt auch
für Schaufensterdekorationen, die noch spät abends für weihnachtliche
Stimmung sorgen.
Weiß jeder Mitarbeiter wie der Feuerlöscher oder ein Wandhydrant
funktioniert?
Grundsätzlich sollten allen Beschäftigten, im Rahmen der
jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen, die Maßnahmen gegen
Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall
näher gebracht werden. Nach den Arbeitsschutzregeln ist es im Rahmen
der Gefährdungsbeurteilung geboten, eine ausreichende
Mitarbeiteranzahl der Belegschaft - mindestens fünf Prozent bei
normaler Brandgefährdung - zum Brandschutzhelfer auszubilden. Inhalte
einer solchen Schulung sind die betriebliche Brandschutzorganisation
und insbesondere die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen wie tragbare oder fahrbare Feuerlöscher und
Wandhydranten-Löschschlauchgeräte.
Als kompetente Ansprechpartner für die Schulung von Mitarbeitern
und Brandschutzhelfern sowie zu allen Fragen des betrieblichen
Brandschutzes stehen die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe zur
Verfügung. Adressen regionaler Anbieter sind beispielsweise im
Internet unter www.bvbf.de abrufbar.
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
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