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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige, Zinsen und Strafzuschlag

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige, Zinsen und Strafzuschlag

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Möglichkeit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bleibt auch 2015 erhalten. Aber die Steuersünder werden vom Fiskus kräftig zur Kasse gebeten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer seine Steuererklärung mittels einer Selbstanzeige berichtigen möchte, sollte ausreichend finanzielle Reserven haben: Nicht nur die hinterzogenen Steuern müssen innerhalb einer kurzen Frist nachgezahlt werden, sondern auch die Zinsen und ggfs. ein Strafzuschlag müssen entrichtet werden.

Ab dem 1. Januar 2015 sollen voraussichtlich härtere Regeln für die Selbstanzeige gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet wird und die neuen Regeln dann ab dem 1. Januar 2015 gelten.

Für den Steuersünder, der mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, bedeutet dies, dass er über ausreichend finanzielle Mittel verfügen sollte. Denn ab 2015 müssen auch die fälligen Zinsen für die hinterzogenen Steuern innerhalb einer kurzen Frist gezahlt werden. Bei einem Korrekturzeitraum von zehn Jahren und einen Zinssatz von 6 Prozent p.a. können beträchtliche Beträge zusammen kommen.

Günstiger ist es, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen. Aber sie muss rechtzeitig sein, d.h. vor Tatentdeckung durch die Behörden, und sie muss vollständig sein, d.h. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen fünf Jahre enthalten. Unterlaufen hierbei Fehler, kann die Selbstanzeige scheitern und es droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Im ersten Schritt sollten immer im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater aufgesucht werden.





Sie wissen welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, können die Kosten abschätzen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige wirksam ist. Bei Beträgen von bis zu 50.000 Euro hinterzogener Steuern kann sie komplett straffrei wirken. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag von pauschal 5 Prozent fällig.

Ab 2015 wird es wahrscheinlich teurer. Straffreiheit gilbt es dann nur noch bei Beträgen bis zu 25.000 Euro. Wurden mehr Steuern hinterzogen, werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig.

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Datum: 24.11.2014 - 10:00 Uhr
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