PresseKat - Rheinische Post: Kommentar / Klarheit im Zeugnis = Von Jan Drebes

Rheinische Post: Kommentar /
Klarheit im Zeugnis
= Von Jan Drebes

ID: 1137091

(ots) - In kaum einem anderen Zusammenhang ist das
Wörtchen "stets" so wichtig, wie in der verklausulierten Sprache von
Arbeitszeugnissen: Fehlt der kleine Zusatz, bedeutet ein "zur vollen
Zufriedenheit" nur durchschnittliche Leistungen. Diese Notenstufe
bleibt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für Personaler
erhalten. Das ist zu begrüßen. Schließlich hat niemand etwas davon,
wenn es nur noch gute und sehr gute Bewertungen von Arbeitgebern für
ehemalige Beschäftigte geben kann, weil diese sonst - stets
erfolgreich - vor Gericht ziehen würden. Vernünftig ist auch die
Verteilung der Beweislast im Prozess: Arbeitnehmer müssen nachweisen,
gute Leistungen erbracht zu haben. Der Chef muss hingegen begründen,
warum er eine unterdurchschnittliche Note vergeben hat. Wovon aber
mit Ausnahme von Anwälten niemand etwas hat, ist das Zeugnisdeutsch
mit seinen Fallstricken an sich. Erstens sollten Arbeitnehmer
verstehen können, was der Ex-Vorgesetzte dem Chef in spe mitteilen
will. Zweitens geraten deutsche Zeugnisse in Zeiten der
Globalisierung so zunehmend zur Farce.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Hooligan-Opfer müssen Gerichtskosten bezahlen¶
Schwer zu akzeptieren
Von Jens Reichenbach Rheinische Post: Kommentar / 
Nötig ist ein neuer Nato-Russland-Pakt 
= Von Michael Bröcker
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.11.2014 - 21:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1137091
Anzahl Zeichen: 1318

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Klarheit im Zeugnis
= Von Jan Drebes
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post