PresseKat - UBS Euroinvest Immobilien setzt Rücknahme der Anteilsscheine aus

UBS Euroinvest Immobilien setzt Rücknahme der Anteilsscheine aus

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UBS Euroinvest Immobilien setzt Rücknahme der Anteilsscheine aus

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/UBS-Euroinvest-Immobilien.html Der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien hat die Rücknahme der Anteilsscheine mit Wirkung zum 4. Juli 2014 zunächst für zwölf Monate ausgesetzt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die UBS Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in München Anfang Juli mitteilte, sei die Aussetzung der Anteilsrücknahme nötig, da u.a. der Rückgang der Verkehrswerte einiger Fondsimmobilien die Performance des Fonds belaste und Anleger darauf hin ihre Anteile zurückgeben bzw. reduzieren wollten.

Ein weiteres Problem sei, dass zum 1. Januar 2015 die gesetzlich zulässige Fremdkapitalquote von derzeit 50 auf 30 Prozent gesenkt würde. Im Juli betrug diese Quote beim UBS Euroinvest Immobilien rund 41 Prozent. Zum gleichen Zeitpunkt verfügte der Fonds über ein Portfolio von 47 Immobilien.

Durch die Rückgabewünsche der Anleger und die Änderung der Fremdkapitalquote hat die Fondsgesellschaft beschlossen, die Rücknahme der Anteile zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen. Bereits 2008 wurde der UBS Euroinvest Immobilien im Zuge der Finanzkrise vorübergehend geschlossen. Anders als einige andere offene Immobilienfonds wurde er allerdings wiedereröffnet und musste nicht abgewickelt werden.

Die betroffenen Anleger müssen allerdings nicht abwarten, ob die Rückgabe der Anteilsscheine wieder aufgenommen wird. Sie haben auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, gestiegen. Denn am 29. April 2014 entschied der BGH, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, bedeute nach Ansicht der Karlsruher Richter für die Anleger ein stetiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase, da sie dann nicht frei über ihr Geld verfügen können. Unwesentlich sei es dabei, ob die Schließung des Fonds bei Vertragsschluss bereits absehbar war. Sollten die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen haben, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.





Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.

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Datum: 13.11.2014 - 09:55 Uhr
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