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New Capital Invest: Drei NCI-Fonds insolvent

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New Capital Invest: Drei NCI-Fonds insolvent

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Über drei New Capital Invest (NCI) Fonds wurde im Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit den Insolvenzanträgen für die Gesellschaften der Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 dürften die Hoffnungen der Anleger, dass ihr offenbar in dunklen Kanälen versickertes Geld wieder auftaucht, weiter geschwunden sein. Die Suche nach den Geldern wurde inzwischen eingestellt. Gegen Malte Hartwieg, den Chef des Emissionshauses New Capital Invest, laufen mittlerweile staatsanwaltliche Entwicklungen.

Für die betroffenen Anleger wird es Zeit zu handeln. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn sie müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Das Vertrauen in Hartwieg, der die Anleger aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, da sonst die Insolvenz der Fonds drohen könnte, hat sich nicht ausgezahlt.

Davon sind nicht nur die NCI-Anleger betroffen, sondern auch Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds. Auch hier sollen Anleger-Gelder verschwunden sein. Beide Emissionshäuser gehören zu Hartwiegs Firmenimperium. Genauso wie die Vertriebsplattform dima24, die allerdings vor einigen Wochen verkauft wurde. dima24 vertrieb u.a. die Hartwieg-Fonds.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollte ein Augenmerk auf der Anlageberatung liegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Auch wenn dima24 inzwischen nicht mehr Hartwieg gehört, dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler auch weiterhin möglich sein.





Außerdem müssen die Verkaufsprospekte der Fonds genau geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder missverständlich sein, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dann könnte das Geschäft komplett rückabgewickelt werden.

Sollten die staatsanwaltlichen Ermittlungen den Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht.

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Datum: 10.11.2014 - 10:55 Uhr
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