(ots) - Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis)
für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2013 bei
12,84 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 8,0 %
gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen - damals hatte er 11,89 Cent je
Kilowattstunde betragen. Diese Steigerung ist zum Teil auf die
Erhöhung der EEG-Umlage zurück zu führen. Die EEG-Umlage stieg von
3,59 Cent (2012) auf 5,28 Cent in 2013.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der
Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus
Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der
Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den
Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den
Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom
zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den
Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher
belief sich im Jahr 2013 auf 16,01 Cent je Kilowattstunde, das war
ein Plus von 8,6 % gegenüber 2012. Bei der Abgabe an Haushaltskunden
erlösten die Versorgungsunternehmen 2013 im Durchschnitt 23,19 Cent
je Kilowattstunde, das waren 10,9 % mehr als 2012.
Detaillierte Informationen, aktuelle Ergebnisse und lange
Zeitreihen zur Erhebung über Stromabsatz und Erlöse können in der
Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Stromabsatz und Erlöse
(43331-0001) abgerufen werden. Die endgültigen Ergebnisse für das
laufende Berichtsjahr stehen dort spätestens am 31. Januar 2015 zum
Download zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser Telefon: (0611) 75-2307, www.destatis.de/kontakt
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