PresseKat - B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren gegen zwei australische Lieferanten der Poly Medicure Lt

B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren gegen zwei australische Lieferanten der Poly Medicure Ltd.

ID: 1129087

(ots) - Multigate Medical
Devices Pty Ltd (Multigate) wurde wegen Verletzung zweier
australischer Patente der B. Braun Melsungen AG (B. Braun)
verurteilt, da Multigate in Australien Sicherheitsvenenverweilkanülen
des Herstellers Poly Medicure Ltd (Polymed) in Australien verkaufte
und anbot. Das Urteil vom 17.10.2014 des Bundesgerichts von
Australien mit dem Aktenzeichen VID 463 aus 2013 ist abrufbar unter
dem Link http://www.austlii.edu.au/au/cases/cth/FCA/2014/1110.html.

In seinem ausführlichen Urteil verurteilte das Gericht den
Lieferanten Multigate wegen Verletzung von Anspruch 1 des
australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012258327 sowie von
Anspruch 1 bis 6 des australischen Patents mit der Patentnummer AU
2012260577. Das Gericht wies in seinem Urteil zudem die von Multigate
geltend gemachte Widerklage zurück und bekräftigte die
Rechtsbeständigkeit der geltend gemachten Patentansprüche.

Das Urteil im australischen Verfahren wurde mit Beschluss vom
28.10.14 formalisiert. Gemäß dem Beschluss wurde Multigate der
Verkauf der patentverletzenden Produkte in Australien untersagt für
die Schutzdauer der Patente AU 2012258327 und AU 2012260577
(vorbehaltlich einer Aussetzung, die bis zum Ausgang eines etwaigen
Berufungsverfahren von Multigate gelten wird). Multigate wurde zudem
verurteilt, B. Braun die Verfahrenskosten einschließlich der Kosten
der Widerklage zu erstatten. Die Höhe des von Multigate an B. Braun
wegen der patentverletzenden Handlungen zu zahlenden Betrages ist
noch durch das australische Bundesgericht zu bestimmen. Multigate hat
nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob es die Zulassung der Berufung
gegen das Urteil beantragt. Bis zum Ausgang eines etwaigen
Berufungsverfahrens sind die Unterlassungsverfügung und bestimmte
weitere vom Gericht ausgesprochene Rechtsfolgen ausgesetzt.





B. Brauns Erfolg in dem australischen Verfahren folgt auf andere
Erfolge von B. Braun. Wie erst kürzlich berichtet, wurde B. Braun
eine einstweilige Verfügung gegen Polymeds spanischen Großhändler
Dextromédica S. L in einem verwandten Patentstreitverfahren
zugesprochen. Seit der entsprechenden Presseerklärung vom 23.09.2014
ist auch das Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 01.10.2014 zugunsten
von B. Braun entschieden worden (siehe hierzu das Urteil des
Handelsgerichts 4 Barcelona, Hauptsacheverfahren 444/13-MI, Urteil
165/14). Dextromédica hat bis zum 30.10.2014 Zeit, hiergegen
Rechtsmittel einzulegen.

Vor dem Hintergrund der beiden oben genannten erfolgreichen
Rechtsstreitigkeiten in Australien und Spanien ist B. Braun
zuversichtlich, letztlich auch das in Deutschland beim Landgericht
Düsseldorf gegen Polymed und dessen Lieferanten anhängige Verfahren
gewinnen zu können, das auf Antrag der Parteien bis zu einer
erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamts in dem
Einspruchsverfahren gegen das Klagepatent EP 1 911 487 derzeit
ausgesetzt ist.



Pressekontakt:
Mechthild Claes, Tel. +49/5661/71-1635, presse(at)bbraun.com


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Datum: 31.10.2014 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Melbourne, Australien und Barcelona



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