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König & Cie. Renditefonds 60: Beiden Schiffen droht die Insolvenz

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König& Cie. Renditefonds 60: Beiden Schiffen droht die Insolvenz

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Koenig-Cie-Schiffsfonds.html Für die Gesellschaften der Tanker MT King Eric und MT King Edward wurde am AG Neumünster der Antrag auf Insolvenz eingereicht. Anleger des König & Cie. Renditefonds 60 müssen Verluste befürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus König & Cie. legte den Renditefonds 60 Produktentanker II im Jahr 2007 auf. Der Fonds investierte in die Tanker MT King Eric und MT King Edward. Nachdem für beide Schiffsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt wurde, drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes.

Der König & Cie. Renditefonds 60 Produktentanker II hat keine Erfolgsgeschichte geschrieben. Im Zuge der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt geriet auch der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und musste saniert werden. Dazu mussten auch die Anleger zum Teil auf ihre Ausschüttungen verzichten, da diese wieder reinvestiert wurden, um den Fonds zu sanieren. Jetzt droht aber das endgültige Aus.

Die betroffenen Anleger können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung liefern. Denn Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß in vielen Beratungsgesprächen als renditestarke und auch sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken wurden hingegen verschwiegen. Wie die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Monaten und Jahren zeigen, sind Schiffsfonds aber ganz erheblichen Risiken ausgesetzt. Die beginnen bei globalen wirtschaftlichen Entwicklungen und sinkenden Charterraten und führen über Wechselkursschwankungen und langen Laufzeiten bis hin zum Totalverlust für die Anleger. Trotz des Totalverlust-Risikos für die Anleger wurden Schiffsfonds dennoch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt.





Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Diese können für den Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass er die Anteile bei Kenntnis dieser so genannten Kick-Backs möglicherweise gar nicht gezeichnet hätte. Wurden die Risiken oder die Rückvergütungen verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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Datum: 31.10.2014 - 10:05 Uhr
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