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MBB Clean Energy AG: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

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MBB Clean Energy AG: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Nach Medienberichten ermittelt offenbar die Staatsanwaltschaft München gegen Verantwortliche der MBB Clean Energy AG wegen Betrugsverdacht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen soll es den Berichten zu Folge auch um die Anleihe von MBB Clean Energy gehen. Das Unternehmen gehe zwar von einer zeitnahen Einstellung der Ermittlungen aus, allerdings dauern diese offenbar schon mehrere Monate an. Zuletzt hatte es immer wieder massive Irritationen um die Anleihe gegeben.

Die MBB Clean Energy AG hat die Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) mit einer Laufzeit von sechs Jahren und einem Zinssatz von 6,25 Prozent p.a. begeben. Die erste Zinszahlung wäre im Mai 2014 fällig gewesen, blieb jedoch aus. Kurz darauf teilte das Unternehmen mit, dass die Globalurkunde der Anleihe unwirksam sei. Inzwischen sollen die nötigen Reparaturmaßnahmen an der Globalurkunde vorgenommen werden, wobei die Anleihe-Bedingungen "im Wesentlichen" die gleichen blieben. Nähere Informationen dazu, welche Bedingungen nach Ansicht des Unternehmens wesentlich sind und welche nicht, werden nicht mitgeteilt. Für die Anleger wird die Situation immer undurchsichtiger, zumal jetzt auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen bekannt geworden sind.

Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Zunächst gilt es die Frage zu klären, ob überhaupt ein gültiger Vertrag mit der MBB Clean Energy AG zu Stande gekommen ist, wenn die ursprüngliche Globalurkunde angeblich unwirksam sein soll. Möglicherweise kann unter diesen Voraussetzungen das Geschäft komplett rückabgewickelt werden.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch eine genaue Prüfung des Emissionsprospekts sollte vorgenommen werden. Sollten die Angaben unvollständig oder falsch sein, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Sollten sich schließlich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ergeben sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten.





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Datum: 29.10.2014 - 08:35 Uhr
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