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MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II insolvent

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MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II insolvent

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Die Schiffsgesellschaft des Frachters MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Am Amtsgericht Meppen wurde Insolvenzantrag gestellt (Az.: 9 IN 174/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2003 legte das Emissionshaus HCI Capital den HCI Renditefonds Premium II auf. Investitionsgegenstände des Fonds sind die Schiffe MS Hanna, MS JPO Aquarius und MS Cielo di Parigi. Durch den Insolvenzantrag für die Schiffsgesellschaft der MS Hanna könnten sich die wirtschaftlichen Probleme des Fonds verschärfen. Im Jahr 2010 musste bereits schon einmal ein Sanierungskonzept aufgestellt werden. Nun müssen die Anleger erneut finanzielle Verluste befürchten.

Allerdings haben die betroffenen Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Da aber schon Verjährung drohen könnte, sollten sie sich umgehend an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Besonders bei Schiffsfonds sind Schadensersatzansprüche oftmals aus einer fehlerhaften Anlageberatung erwachsen. Denn im Beratungsgespräch wurden Schiffsfonds in vielen Fällen als rentable und sichere Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich werden mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dennoch wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt ohne über die Risiken umfassend aufzuklären. Bei so einer Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach Rechtsprechung des BGH auch über ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, aufklären müssen. Sie können für den Anleger ein wichtiger Hinweis für das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass es bei Kenntnis der Rückvergütungen möglicherweise nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen wäre. Sind zudem noch üppige Innenprovisionen geflossen, hätten die Anleger auch darüber informiert werden müssen. In der Regel besteht diese Aufklärungspflicht auch bei Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent, da diese Weichkosten die Wirtschaftlichkeit des Fonds erheblich belasten können.





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Datum: 28.10.2014 - 10:15 Uhr
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