PresseKat - Schulbus: Schubsen tabu / TÜV Rheinland: Beim Warten nicht drängeln / An Haltestellen Abstand vom

Schulbus: Schubsen tabu / TÜV Rheinland: Beim Warten nicht drängeln / An Haltestellen Abstand vom Bordstein halten / Während der Fahrt gut festhalten oder hinsetzen

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(ots) - Winterzeit: Jetzt ticken die Uhren wieder anders. Auf
Schüler lauern in den Morgenstunden wegen der Dunkelheit an
Bushaltestellen zahlreiche Gefahren. "Die Schulkinder sollten
besonders auffällige, helle Kleidung mit großflächigen Reflexstreifen
tragen. Eine auffällige Mütze, Sicherheitswesten und reflektierende
Applikationen am Ranzen vervollständigen das Outfit", erklärt TÜV
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Eltern sollten kleine
Kinder anfangs zur Schulbushaltestelle begleiten und mit ihnen
diszipliniertes Verhalten trainieren. Dazu gehört, dass sich die
Kinder - auch wenn's mitunter schwerfällt - zur eigenen Sicherheit in
der Reihe anstellen, nicht drängeln, toben und nicht ganz vorne an
der Bordsteinkante stehen. Die Front des herannahenden Busses
überfährt beim Einbiegen in die Haltebucht oftmals die
Bürgersteigkante. Das Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus
ist eine Hauptgefahrenquelle. Kinder werden durch den Bus verdeckt
oder zu spät erkannt. Deshalb immer warten, bis der Bus abgefahren
und die Straße frei ist.

Richtiges Verhalten im Bus

Beim Einsteigen in den Bus gilt: zügig nach hinten durchgehen,
einen Sitzplatz oder eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Nur so
lassen sich Stürze bei plötzlichen Bremsmanövern oder in Kurven
verhindern. Eltern sollten ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass
Anweisungen und Ermahnungen des Fahrers zu befolgen sind. Lautes
Schreien, Streitereien und Rangeleien können den Fahrer zudem vom
Verkehrsgeschehen ablenken und im schlimmsten Fall zur
Fahrtunterbrechung führen.

Der Schulbusverkehr ist ein Linienverkehr. Das heißt, es gibt
keine Sitzplatzgarantie, Stehplätze können vorhanden sein. Müssen
Passagiere aufgrund nicht vorhandener Sitzplätze stehen, schreibt der
Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. "Der




Schulträger kann jedoch bei der Transport-Ausschreibung verbindliche
Rahmenbedingungen frei festlegen und beispielsweise nur den
Sitzendtransport, neue Fahrzeuge oder fest angestellte Fahrer
verlangen", betont Sander.



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Datum: 28.10.2014 - 10:00 Uhr
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