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Südwest Presse: Kommentar zur DISKRIMINIERUNG

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(ots) - Wenn jüngere Arbeitnehmer weniger Urlaub bekommen als
ältere, ist das keine Diskriminierung. Zumindest keine, die das
deutsche Gleichbehandlungsgesetz verbietet. Das Bundesarbeitsgericht
hat ein kluges und nachvollziehbares Urteil gesprochen. Denn Ziel des
Gesetzes ist Gleichbehandlung und nicht Gleichmacherei. Der Betrieb
darf auf die Leistungsfähigkeit seiner Arbeitnehmer Rücksicht nehmen.
Zwar ist mancher 60-Jährige fitter als Jüngere, die sich kaum bewegen
und wenig für ihre Gesundheit tun. Doch jahrzehntelange körperliche
Arbeit hinterlässt ihre Spuren. Diese Entscheidung der obersten
Arbeitsrichter lässt allerdings viele Fragen offen. Sie gilt nur für
schwere körperliche Arbeit in der Schuhproduktion. Bei Birkenstock
bekommen Arbeitnehmer ab 58 Jahren zwei zusätzliche freie Tage.
Immerhin haben auch die Jüngeren bei dem Sandalenhersteller 34 Tage
Urlaub. Das ist deutlich mehr als im Durchschnitt aller Betriebe.
Doch was ist mit Bürojobs? Die sind körperlich sicher nicht so
aufreibend. Dafür ist die geistige Belastung umso höher. Ständig neue
Technik und das zunehmende Tempo in der Wirtschaft sind genauso
Herausforderungen, die belasten und für mehr Erholungsbedarf sorgen
als bei Jüngeren. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung ist eine
längere Lebensarbeitszeit wichtig für die deutschen Unternehmen. Da
muss es ihnen möglich sein, ihre Mitarbeiter zu unterstützen, ob mit
Gesundheitskursen oder eben mit mehr Urlaub. Werden Arbeitgeber
deswegen vor den Kadi gezogen, erhöht das sicherlich nicht ihre
Bereitschaft, Ältere zu beschäftigen, und das ist schlecht.



Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218




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Datum: 21.10.2014 - 19:09 Uhr
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