(PresseBox) - Das Landgericht Duisburg, das derzeit mit der Prüfung der Frage beschäftigt ist, die Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte nach der Katastrophe bei der Loveparade 2010 zu eröffnen, hat mitgeteilt, dass die Verfahrenseröffnung weiter verschoben werden muss. Hintergrund sind Beschwerden der Verteidiger gegen die Unbefangenheit des Gutachters, dessen Aussagen aber ein zentraler Bestandteil der Anklage sind. Die Staatsanwaltschaft, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, will hierzu nun noch Stellung nehmen. Außerdem will die Staatsanwaltschaft weitere DVD und CD-Roms mit Beweismaterial vorlegen, die vom Gericht ebenfalls erst noch geprüft werden müssen. Ein neuer Termin für eine Entscheidung über die Verfahrenseröffnung steht noch nicht fest, teilt das Gericht in einer Pressemitteilung vom 15.10.2014 mit.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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